Dank des EEG muss die Kohlesparte ausgelagert werden
Nach dem E-ON bereits Anfang des Jahres vorgeprescht war und den Kraftwerkspark in eine eigene Tochterfirma mit dem Namen Unipar AG zum 1.1.2016 auslagern wird, folgt nun der zweite große Stromversorger RWE, der ebenfalls das Gas-und Kohlegeschäft in eine eigene Gesellschaft ausgliedern will. Beide Unter-nehmen stecken dank des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) in der schwersten Unternehmenskrise seit Gründung der Firmen. RWE brechen wegen der fall-enden Börsenstrompreise und wegen der bevorrechtigten Einspeisung von regenerativen Energieträgern in das Netz die Gewinne weg.
Im laufenden Jahr rechnet der Versorger mit einem Rückgang des operativen Ergebnisses vor Steuern auf 6,1 Mrd. EUR. In 2009 waren es noch 9,1 Mrd. EUR. In 2013 hatte RWE wegen der hohen Abschreibungen auf die ständig stillstehenden oder zu wartenden Kohlekraftwerke einen Nettoverlust von sage und schreibe 2,8 Mrd. EUR hinnehmen müssen. Der Aktienkurs dümpelt bei 11 EUR. In 2007 waren es noch rd. 100 EUR. Die Schuldenlast beläuft sich mittlerweile auf 25,5 Mrd. EUR. Zwar konnte durch den Verkauf der Tochterfirma DEA 5 Mrd. EUR an Einnahmen generiert werden. Diese Einnahmen können aber nicht auf die hohe Kante gelegt werden, sondern dienen zur Kostenabdeckung für die Entsorgung der Atomkraftwerke und die Beseitigung von Umweltschäden im Braunkohletagebau. Für die Kraftwerkssparte befürchtet RWE daher einen weiteren Personalabbau von rd. 1000 Mitarbeitern. Auch betriebsbedingte Kündigungen will RWE nicht aus-schließen.
Die neue Geschäftseinheit wird mit 40.000 Mitarbeitern doppelt so groß sein wie der künftige vom Staat subventionierte Windkraft-und Solaranlagenbereich. Soweit das Stromgeschäft mit den konventionellen Kraftwerk weiterhin rote Zahlen schreibt, wird RWE wohl nicht um eine vollständige Abspaltung herumkomm-en. Dann wäre die Bundesnetzagentur am Drücker. Diese müsste entscheiden, welche Kraftwerke für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit notwendig sind und welche nicht. Die Kosten würden dann auf dem Wege einer zusätzlichen EEG-Umlage auf den Verbraucher umgelegt werden.
vgl.hz.a. Handelsblatt vom 02.12.2015; WAZ vom 02.12.2015 und Revierkohle-Redaktion vom 05.12.2015