Betrieb geht aber normal weiter
-
Go
-
Fly
-
Travel
-
Explore
-
Eat
-
Repeat
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat erneut den durch die Stadt Datteln genehmigten Bebauungsplan für das seit 2020 in Betrieb befindliche neue Kraftwerk Datteln 4 für unwirksam erklärt.
Dennoch darf das Kraftwerk einstweilen weiter betrieben werden, da eine immissionsrechtliche Genehmigung aus dem Jahre 2017 weiter Bestand hat. Das OVG warf der Stadt Datteln vor, einen bereits schon vor elf Jahren für unwirksam erklärten Bebauungs-plan aufgrund nicht erfüllter gesetzlicher Auflagen durch Trickserei nachträglich legalisiert zu haben. Der 10. Senat des OVG hat in drei Urteilen auch die nachge-besserten Bebauungspläne für unwirksam erklärt.
in Zahlen:
Das Steinkohlekraftwerk 4 in Datteln ist eines der modernsten Steinkohlekraftwerke weltweit. Der Grundstein wurde 2007 gelegt.
Es ist als sog. Monoblockanlage mit einer Bruttoleistung von 1.100 Megawatt und einem Nettowirkungsgrad von über 45 % ausgelegt. Zum Vergleich: eine moderne Windkraftanlage besitzt gerade einmal 3 MW im Durchschnitt und hat einen Wirkungsgrad von rd. 16 %. Die zuverlässige Leistung liegt bei O %, da Windstrom nicht bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden kann. Außerdem ist die Energiedichte wesentlich geringer als bei einem Kohlekraftwerk.
Um 1.100 MW an Leistung zu erbringen, müßte man 370 neue Windkraftanlagen mit der entsprechenden Bodenversiegelung hinzubauen. Sicher wäre der Strom nicht und Wärme würden die Windkraftanlagen ebenfalls nicht liefern.
Datteln 4 erzeugt dagegen seit Mai 2020 beides. Bahnstrom und durch die bestehende Kraft-Wärme-Kopplungsanlage auch Wärme für rd. 100.000 Haushalte in der Stadt Datteln und Umgebung. Da das Kraftwerk so ausgelegt ist, dass es schnell auf Laständerungen angepasst werden kann, ohne Schaden zu nehmen, dient dieses auch als Ausgleichs-lieferant, wenn wieder mal kein Wind weht und keine Sonne scheint.
Sowohl der Betreiber uniper Kraftwerke GmbH als auch der zuständige Regionalverband RVR sowie die für die Kraftwerks-beschäftigten zuständige Gewerkschaft IGBCE sind entsetzt über den Richterspruch, wie den Medien zu entnehmen war.
Ein uniper-Sprecher teilte mit, dass die Sicht des Gerichts nicht geteilt wird. Daher werden Rechtsmittel geprüft. Damit bei unseren Kohlegegnern aber nicht vorschnell Jubelstimm-ung aufkommt, sei klargestellt, dass das Gericht nicht über eine von den Gegnern ge-forderten Stilllegung entschieden hat, sondern nur über formale Aspekte und deren Auslegung innerhalb des Planungsrechts.
Auch Michael Vassiliadis, Chef der IGBCE, der sich in letzter Zeit kaum noch energerisch für die Interessen der Kohle-und Kraftwerkskumpels eingesetzt hat ( kann man vor allem auch an den leeren Beitragsseiten auf der IGBCE-Internetseite und auf der IGBCE-Ortsgruppenseite Datteln festmachen), kam unverhofft aus der Versenkung und bezog eindeutig Stellung für das Kraftwerk Datteln 4.
Das Werk trage entscheidend dazu bei, Klimaschutz und Ver-sorgungssicherheit in Einklang zu bringen, weil es so wenig klima-schädliches CO2 ausstoße wie kein anderes Steinkohle-kraftwerk, so Vassiliadis. Wobei anzumerken ist, dass auch Herr Vassiliadis mit einer einstudierten Fabel argumentiert. Nämlich mit der falschen Behauptung, CO2 wäre klima-schädlich. Der Nachweis für diese Behauptung wurde jeden-falls bis heute nicht erbracht. Auch nicht von der Klimawiss-enschaft.
Geklagt hatte Übrigens der hochsubventionierte NRW Landesverband BUND sowie vier Privatpersonen. Logisch, dass auch die Grünen in NRW nun Oberwasser sehen und glauben, das mit dies-em Urteil uniper der Stecker endgültig gezogen werden könnte.
Ganz so einfach dürfte sich die Sache aus unserer Sicht aber nicht entwickeln. Ganz egal, ob man das Kraftwerk als Schwarzbau de-klarieren darf oder nicht, ein Abriss würde dem Steuerzahler viel Geld kosten. Darüber hinaus wird das Kraftwerk für die Deutsche Bahn benötigt, weil es Bahnstrom mit einer anderen Frequenz liefert.
Darüber hinaus wird nicht uniper sondern die Bundesnetz-agentur am Ende entscheiden, ob Datteln 4 systemrelevant ist oder nicht, wenn dem Kraftwerk tatsächlich die Betriebsge-nehmigung entzogen werden sollte.
Und ganz zum Schluß, also bis spätestens 2038, wird die Politik die Frage beantworten müssen, wie die Versorgungs-sicherheit preiswert und zuverlässig aufrecht erhalten werden soll, wenn alle Kraftwerke vom Netz gehen. Volative Energie ist dazu jedenfalls nicht in der Lage.
Ob nun Auflagen hinsichtlich des Abstands zur Wohnbebau-ung oder Auflagen des Natur-und Umweltschutzes missachtet bzw. auf die leichte Schulter genommen wurden – und um die geht es bei dem rechtswidrig genehmigten Bebauungsplan, auf den sich uniper verlassen hat – wird sich im Angesicht der zunehmenden Instabilität des Stromnetzes im Nachinein wahrscheinlich als nebensächliche Randnotiz erweisen.
Quellenhinweise:
Handelsblatt vom 26.08.2021; WAZ vom 26.08.2021; Bild-Zeitung vom 26.08.2021; WDR vom 26.08.2021; Uniper-Kraftwerksprofil Datteln 4; Der Spiegel vom 26.08.2021; Deutschlandfunk.de vom 26.08.2021 sowie RK-Redaktion vom 02.09.2021
Header-Fotonachweis: uniper Kraftwerke GmbH; Leitstand: KW Weiher, Foto: steag Kraftwerke GmbH