Zum Jahreswechsel werden die Strompreise erheblich weiter ansteigen. Rund 20 Anbieter, darunter auch E-ON, kündigen die Verträge für Strom und Gas vor Laufzeitende. Das bringt viele Verbraucher/innen sowie Firmen in arge Bedrängnis. Auch die Stadtwerke kündigen vielen Kunden wegen der Uniper-Pleite die Verträge.
Die Versorger begründen die Preiserhöhungen mit den massiv gestiegen-en Beschaffungskosten. Neue Anschlußverträge liegen oft bis zum zwanzigfachen über dem bisherigen Arbeitspreis.
Von dieser Maßnahme sind rd. 16 Mio. Stromkunden betroffen. Ein er-heblicher Anteil an den Kostensteigerungen ist allerdings auch auf die forcierte Förderung von Windkraft-und Solaranlagen zurückzuführen.
Für eine vierköpfige Durchschnittsfamilie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden erhöhen sich die Gaskosten um 2,41 Ct je Kwh Das entspricht einer Erhöhung von 484,00 EUR plus MwSt.
Der Strompreis erhöht sich je kWh von 34,60 auf 41 Ct. 2012 lag der Strompreis je kWh noch bei 25,89 Ct und sank bis 2017 sogar auf 14,2 Ct je kWh. Bei einer vierköpfigen Durschnittsfamilie mit einem Durch-schnittsverbrauch von 4000 kWh pro Jahr ergeben sich damit Kosten in Höhe von 1270 EUR. Wird das Wasser mit einem Durchlauferhitzer er-wärmt, erhöhen sich die Kosten auf 1.590 EUR im Jahresdurchschnitt.
Gaskrise kosten werden sich verdreifachen
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, geht davon aus, dass sich die Preise für Gas im nächsten Jahr verdreifachen werden. Bei den monatlichen Abschlagszahlungen hätten sich die Kosten bereits verdoppelt, wobei die Folgen des Ukrainekrieges dabei noch nicht berücksichtigt wurden. Das Kunden, die derzeit rd. 1500 EUR für Gas bezahlen, künftig mit 4500 EUR und mehr zur Kasse gebeten werden, hält Müller für absolut realistisch. Daher muß denen zielgenau geholfen werden, die diese Kosten nicht mehr tragen können.
Was Sie als Verbraucher/in in dieser Situation tun können:
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Bei Preiserhöhungen können Sie fristlos kündigen. Nicht alle Versorger erhöhen die Preise gleich hoch
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Prüfen Sie, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Das ist bei Sonderverträgen oft der Fall
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die Preiserhöhungen müssen schriftlich sechs Wochen vorher bekannt gegeben werden. Eine Einstellung in Kundenportalen im Internet genügt nicht
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Bei Kunden mit Grundversorgungstarif müssen die EEG-Umlage, die Netzentgelte sowie die Steuern und Abgaben in alter und neuer Höhe gegenübergestellt werden.
- Soweit die Preiserhöhung nicht transparent nachvollziehbar ist, widersprechen Sie der Preiserhöhung. Zusätzlich können Sie sich an die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde wenden
BELASTUNGEN
ENTLASTUNGEN
Die gute Nachricht: Gas wird auch weiterhin geliefert. Zwar nicht mehr aus Rußland, dafür aber auch Norwegen, Belgien und Holland. Außerdem sind zwei neue Gasterminals im Bau, die von Flüssiggastankern an-gefahren werden können. Hinzu kommt, das die Gasspeicher derzeit zu 90 % gefüllt sind.
Im Rahmen einer Gasmangellage wären die privaten Haushalte rechtlich geschützt. Sie müssen vorrangig versorgt werden.
Um den Gas-und Stromverbrauch abzusenken, hat Bundeswirtschafts-minister Habeck (Grüne) eine Energie-Einsparverordnung auf den Tisch gelegt. Danach gelten ab 1.10. 2022 folgende Einschränkungen:
1. Die Temperaturen in öffentlichen Gebäuden und Verwaltungen sollen auf 19 Grad abgesenkt werden.
2. Soweit in Mietverträgen eine Mindesttemperatur vertraglich vereinbart wurde, wird diese Klausel für 6 Monate außer Kraft gesetzt
3. Denkmäler und öffentliche Gebäude dürfen nachts nicht mehr be-leuchtet werden.
4. Die Werbe-Beleuchtung in und an Geschäften muß von 22.00 h an abgeschaltet werden
5. Geschäfte dürfen die Türen nicht mehr dauernd offen halten
Mit diesen Maßnahmen hofft die Bundesregierung 2 % des Gasver-brauchs einzusparen. Wieviel Stromkosten eingespart werden können, ist noch offen.
Sowohl die Bundesregierung als auch die Bundesnetzagentur rechnen auch langfristig mit steigenden Strom-und Gaskosten. Daher hatte die Bundesregierung ein 65 Mrd.-EUR-schweres Entlastungspaket zusamm-engeschnürt. Für den Zeitraum von September 2022 bis März 2024 sollen die Bürger und Bürgerinnen folgendermaßen entlastet werden:
- Die Mehrwertsteuer auf Gas wird von 19 auf 7 % abgesenkt.
- Für Bedürftige ist eine Strompreisbremse geplant. Bei einem Verbrauch bis zu 1400 kWh pro Jahr wird der Preis je kWh auf 30 Ct gedeckelt. Für Familien gilt der Preis bis 3100 kWh. Der darübergehende Verbrauch wird zu den aktuellen Marktpreisen abgerechnet
- das Kindergeld wird um 18 EUR auf 237 EUR erhöht
- Rentner erhalten einmalig eine Energiepauschale von 300 EUR, Studenten und Fachschüler von 200 EUR
- Wohngeldempfänger sollen einen Heizkostenzuschuss von 415 EUR erhalten. Zwei-Personen-Haushalte sollen 540 EUR und jede weitere Person 100 EUR erhalten
- Die Grundsicherung für Arbeitslose soll auf 500 EUR erhöht werden ( Hartz4 nennt sich ab 1.1.2023 Bürgergeld)
- die Pendlerpauschale soll von 35 Ct auf 38 Ct ab dem 21. gefahrenen Kilometer gezahlt werden
Quelllenhinweise:
Das Erste.de vom 24.08.2022; MDR.de vom 26.08.2022; Süddeutsche Zeitung vom 14.07.2022; Focus-Online .de vom 01.08.2022 und 18.09.2022; Handelsblatt vom 19.09.2022; Merkur vom 19.092.2022; n-tv.de vom 15.09.2022; Verbraucherzentrale.de vom 14.09.2022; Forbes.com vom 06.09.2022; CO2online.de o.D. (Durchschnittsstrom-kostenangabe) sowie RK-Redaktion vom 14.10.2022
Fotonachweis:
Header: Revierkohle-Entwurf; links unten: leere-Taschen-Mann: pixabay.com