Zum Inhalt springen

AMPEL DARF 60 MRD.EUR NICHT FÜR DEN KLIMASCHUTZ VERSCHIEBEN

Mit Urteil 2 BvF 1/22 hat das Bundesverfassungsgericht am 15.11.2023 entschieden, das das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Artikel 109 Abs. 3; Art. 110 Abs.2 und Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist. Die Folge: 60 Mrd. EUR, die ursprünglich als Corona-Beihilfen deklariert waren, dürfen nicht nicht still und leise – wie es die Ampelregierung gemacht hat, in den sog. „Klima-und Transformationsfond (KTF) umgeschichtet und erst in 2022 als rückwirkender Schattenhaushalt für 2021  ausgewiesen werden. Das wäre nur möglich, so das BVG, wenn dieser für nichtig erklärte Nachtragshaushalt auf der Grundlage einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne des Art. 11, Abs. 2 Satz 6 und 7 GG vor der Verabschiedung durch Merheitsbeschluss des Deutschen Bundestages festgestellt worden wäre.    

Wurde aber nicht. Daher klagten 197 Abgeordnete der  CDU gegen die Umgehung der Schuldenbremse durch Umschichtung beim BVG. Mit Recht. Denn das Klima befindet sich in keinem Notstand. Schließlich haben wir auch keine Klima-,sondern nur eine Geisteskrise. Hier wurde also eklatant gegen den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit gem. Art. 110 Abs. 2 GG verstoßen.

Was tun, sprach Zeuss und flugs schmiedete die Ampel Anfang Dez. 2023 einen neuen Plan, um einen ord- nungsgemäßen Nachtragshaushalt mit der bekloppten Begründung zu zimmern, es habe 2021 eine klima-politische Notlage gegeben. Viele Städte hätten daher ja auch den Klimanotstand ausgerufen.

Klar ist, warum man den Nachtragshaushalt unter allen Umständen durchs Parlament peitschen will. Es geht schließlich um Förderbescheide an das Handwerk, an die Windkraft-und Photovoltaik-Industrie und an die Wärmepumpenindustrie mit einem Gesamtvolumen von rd. 60 Mrd. Euro. Steuergeld. Versteht sich. 

Hier steht also Planungssicherheit und Vertrauen auf dem Spiel. Und da die Ampel derzeit sich in einem besonders desolaten Zustand befindet, wird sie alles daran setzen, das diese Mittel auch großzügig verteilt werden. Großzügig insofern, als das das Gesamtvolumen des sog. „Klima-und Transformtionsfonds (KTF) mittlerweile auf sage und schreibe 102,6 Mrd. Euro erhöht wurde.  

  

Ampel in der Klemme sorgt das BVG-Urteil für ein Umdenken in der Klimapolitik ?

In der Bundesregierung leider nicht. Dem Bundeskanzler rutschte nach dem Urteil im Bundestag kein Wort des Bedauerns oder gar eine Entschuldigung über die schmalen Lippen. Es wäre bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts rechtlich so einiges nicht so ganz klar gewesen, behauptete Olaf Scholz. Friedrich Merz von der Opposition widersprach dem fehement. Um die saure Haushaltskuh vom Eis zu bekommen, will man jetzt die im Grund-gesetz verankerte Schuldenbremse für zwei Jahre ausssetzen. Die Linken forderten gar die Abschaffung der Schuldenbremse. Für 2025 soll ein neuer Wirtschaftsplan für den KTF auf-gestellt werden. Bis 2027 soll das Gesamtvolumen des KTF demnach auf 211,8 Mrd. Euro erhöht werden. Prost Mahlzeit. Die Grüne Faktionsvorsitzende Britta Haßelmann und ihre Kollegin Katharina Dröge betonten, das die Erhöhung extrem wichtig für den Klimaschutz sei. Außerdem würde der KTF für eine zukunftssichere Wirtschaft sorgen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Letzteres halten wir für einen echten Treppenwitz. 

Einen möglichen Vorteil des jüngsten BVG-Urteils, der sich auf alle zukünfigen Regierungen auswirken könnte, sehen wir aber schon: es könnte das Ende aller Schattenhaushalte und der sog. Sondervermögen sein. Letzere sind schließlich auch nur Schulden, die die künftige Genration bezahlen muß. Das Ende von Vorratskassen und damit die laufende Änderung von Verwendungszwecken könnte also ein gutes Ende sein. Taschenspielertricks haben hoffentlich ausgedient.    

NRW reagierte und stoppt das Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen

Noch vor kurzem bezeichnete sich das strukturgebeutelte NRW als das Vorzeigeland für die Solarenergie. Erst vor wenigen Wochen trötete die Klima-und Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne!), das man bei den erneuerbaren Energien noch mehr Tempo machen muß beim Ausbau, um das Klima zu retten. 

Und nun die Rolle rückwärts. Fast alle Fördermittel für die Photovoltaik-Branche werden gestrichen. Es sei wegen der angespannten Haushaltslage schlicht kein Geld für diese Projekte mehr dar, so ein Ministeriumssprecher. Dies betrifft vor allem das Landespgrogramm PROGES. Mit diesem Programm sollten riesengroße Freiflächen erschlossen werden. Gut so, das die Äcker vor Solarpanelen vorerst verschont bleiben.

Auch die subventionierten Beratungsleistungen für die Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteienhäusern werden gestrichen. Ebenso die Fördermittel für PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden, auf hoher See, auf Carports  und die Förderung von Batterie-speichern.  

Das Ende der Energiewende ist absehbar

Für uns bleibt dabei völlig unverständlich, warum erst eine angespannte Haushaltslage oder ein BVG-Urteil zu Kürzungen führt, anstatt die gesamten Förderungen für regenerative Energieträger beherzt einzustellen.

Denn es hat sich in praxi gezeigt, das diese dazu geführt haben, das unsere Netzsicherheit immer mehr gefährdet wird. Das beweisen die mittlerweile über 7000 händischen Notbewirtschaftungsmaßnahmen  in den Kraftwerken zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität (die sog. Redispatch-Maßnahmen). Das beweisen die steigenden C02-Emissionen trotz Energiewende und das beweisen die steigenden Stromkosten wegen den subventionierten erneuerbaren Energien. Die Bürgerinnen und Bürger jedenfalls haben seit Einführung des EEG in 2000 bisher nicht einen einzigen Vorteil aus der Energiewende gezogen. Und die Kosten laufen mittlerweile mit 55 Mrd. EUR allein in 2023 vollständig aus dem Ruder. Wir hatten schon in 2000 vorausgesagt, das die Energiewende aus technischen und wirtschaftlichen Gründen scheitern wird. Bisher fühlen wir uns mehr als bestätigt.  

Aber trotzdem will man sich auch in NRW nicht so ganz von der unsinnigen Idee der Klimarettung lossagen. Man möchte es nur anders finanzieren. 

Ab 1.1.2024 startet NRW daher mit dem „KlimaQuartier.NRW-Programm. Anstelle mit dem Füllhorn Steuergelder auszuschütten, sollen die Bürger-und Bürgerinnen nun selbst die Energiewende in die Hand nehmen. Und zwar sollen sie Bürgerenergiefonds aufbauen. Und wenn Sie bestimmte Beträge eingezahlt haben, dann will die Landesregierung die Vorplanungskosten für entsprechend klimagerechte Bürgerprojekte übernehmen. Allerdings nicht wie bisher geschenkt, sondern nur noch als Darlehen. Tolle Idee. 

Zeitgleich haben die Grünen mit ihrer von der Ampelregierung unterstützten Politik der vollständigen Dekarbonisierung erkannt, das wegen der verfehlten Energiewende nicht nur eine massive De-Industrialisierung wegen der damit einhergehenden höheren Strompreise stattfindet, sondern das auch ihr eigener Untergang nicht mehr weit weg ist. 

Anders können wir es uns nicht erklären, warum Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen plötzlich für massive Stromsubventionen für energieintensive Betriebe wirbt. Auch die Bundesvorsitzende der Grünen, Ricarda Lang, findet auf einmal, das es wichtig sei, energieintensive Unternehmen zu entlasten. Man denkt da an einen Stromdeckelungspreis von 6 ct/kWh für die Industrie. Derweil der Strom für Otto-Normalverbraucher laut Verivox mit Stand vom 27.11.2023 bei 31 Ct/kWh liegt. 

So kann man weiterhin von einer erfolgreichen Energiewende schwadronieren und die Bürger hinters Licht führen. 

Glückauf !    

Quellenhinweise: 

WAZ vom 23.11.2023; dpa vom 28.11.2023; Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 101 vom 15.11.2023; Ruhr24.de vom 28.11.2023; Tagesschau.de (ARD) vom 15.11.2023; Eike.de vom 03.11.2023 und 22.11.2023 sowie RK-Redaktion vom 14.12.2023 

Fotonachweise: 

Header: getstockly; Montage: Revierkohle; links unten: getstockly.com, rechts unten (Sonnengrafik): getstockly.com; links darunter (End): getstockly.com   

Diesen Beitrag teilen
Summary
Bundesverfassungsgericht sagt STOP
Article Name
Bundesverfassungsgericht sagt STOP
Description
Nachtragshaushalt 2021 war verfassungswidrig
Author
Publisher Name
Berufsverband Revierkohle
Publisher Logo
Translate »