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staatlicher Fond soll für den Abriss und die Entsorgung zuständig sein
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Bis 2022 soll das letzte Atomkraftwerk vom Netz gehen. 17 Reaktoren an 12 Standorten sind dann zu entsorgen. Für den Rückbau und die Entsorgung werden rd. 34 Mrd. EUR benötigt. Risikorücklagen für den Fall der Pleite eines Betreibers sind darin noch nicht eingeschlossen. Nun soll der Staat einspringen.
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Zwar haben RWE, E-ON, EnBW und Vattenfall Rück- stellungen für die Entsorgung der AKW in Höhe von 17,2 Mrd. EUR plus Risikoaufschlag in Höhe von 6,1 Mrd. EUR gebildet. Nach Ansicht von Experten dürfte diese Summe aber nicht ausreichen. Daher ersann man die Idee eines staatlichen Fonds. In diesen zahlen die Betreiber 23,34 Mrd. EUR einmalig ein und wären damit die Finanzverantwortung vollständig los. Sollt- en höhere Kosten eintreten, müßten diese durch den Steuerzahler beglichen werden. Entsprechend groß war in den Medien daraufhin die Kritik. Bundeswirt-schaftsminister Siegmar Gabriel hält den Vorschlag für o.k., weil er ansonsten nicht wüßte, was er machen sollte, wenn die Betreiber in den nächsten Jahren Pleite gehen sollten. Der Vorsitzende der eingesetzt- en Regierungskommission, Jürgen Trittin (Grüne!) hat sogar ein weiteres Entgegenkommen angedeutet. Die Betreiber wollen des weiteren die Kosten für das Er- kundungsbergwerk Gorleben in Höhe von 2 Mrd. EUR angerechnet bekommen. Einig sind sich die Betreiber allerdings noch nicht, da sie unterschiedlich viele AKW´s betreiben und daher auch unterschiedliche Kostenbelastungen haben. Außerdem sind die Be- treiber aufgrund der verfehlten Energiepolitik ( Stich- wort EEG) angeschlagen und stehen unter enormem Druck von Seiten der Anleger und Aktionäre.
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Trotz eines möglichen Kompromisses wollen die Unt- ernehmen wegen der entschädigungslosen Zwangs-schließung von 8 Atomkraftwerken durch die Bundes-regierung ( Nuklearkatastrophe im japanischen Fu- kushima vom 11.3.2011) an ihren Klagen festhalten. Ebenso an der eingebrachten Verfassungsklage gegen die Atomsteuer.
Der Deal mit dem Staatsfond sieht des weiteren vor, das die Energiekonzerne lediglich bis zum Jahre 2022 für eventuell säumig werdende Kraftwerkstöchter ein- stehen müssen. Danach können Sie ihre Verpflicht- ungen gegenüber den Tochterfirmen kündigen. Die Rückstellungen für die Entsorgung müssen ferner auch nicht fest zurückgelegt werden, sondern dürfen auch zur Finanzierung von Investitionen und Unter-nehmenskäufen herangezogen werden. Wenn das in die Hose geht, sind die Rückstellungen u.U. voll- ständig futsch. In diesem Fall müßten die Steuer-zahler sämtliche Kosten für den Rückbau und die Ent- sorgung alleine tragen. Es kann auch passieren, das ein weiteres Endlager benötigt wird. Dann kommen weitere Kosten i.H.v. von rd. 10 Mrd.EUR hinzu. Dann noch die Kosten für die gescheiterte Energiewende, Umlagen und,und, und ….
Aus Sicht der Koalitionsmehrheit im Petitionsaus- schuss des deutschen Bundestages ging man im Mai 2013 noch davon aus, das die Betreiber von Atomkraft werken sowohl für die Kosten für die Stromprodukt- ion als auch für die Entsorgung der atomaren Abfälle entsprechend dem Verursacherprinzip haften sollen. Mit den Stimmen von Union und FDP entschied der Ausschuss daher 2013, das Petitionsverfahren zu einer Eingabe mit der Forderung nach einer Über- nahme der Kosten durch die Betreiber abzuschließen. Dem Anliegen sei entsprochen worden, heißt es in der Beschlussempfehlung. Nun wird zugunsten der Unter-nehmen aufgeweicht.
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vgl.hz.a. Spiegel-Online vom 11.04.2016, Greenpace vom 11.4.2012, FAZ vom 29.4.2016, Meldung des Deutschen Bundestages, Petitionausschuß vom 15.5.2013 sowie RK-Redaktion vom 20.05.2016; Fotos: oben: E-ON AKW Grafenrheinfeld, avda-wikipedia commons, Atomlogo: Carolanne Wright
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