für Zechenflutungen zuständiger hoher Beamter flutete von der Bergbehörde zur RAG
Der bisherige Hauptdezernent der Bezirksregierung Arnsberg, Abtl. 6.61 Bergbau und Energie in NRW, der leitende Bergdirektor Dipl.-Ing.Werner Grigo, wechselte am 1.8.2019 von der Berg-behörde zur RAG. Grigo war bisher in der Unterabteilung „Nachhaltigkeit im Bergbau“ des früheren Oberbergamtes zuständig u.a. für Genehmigungsverfahren, die im Zusammenhang mit der Grubenwasserhaltung und Reinigung stehen. Und dieser hohe Beamte zeichnet nunmehr im Zentralbereich Genehmigungsmanagement der RAG verantwortllich. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
Grubenwasserhaltung
Umweltschützer kritisieren den WechseI
Dirk Jansen, Geschäftsstellenleiter des Umweltverbandes BUND in NRW kritisisiert den geschmeidigen Wechsel des Beamten, da dieser den bei der Bevölkerung bestehenden Zweifel am Grubenwasserkonzept der RAG und an der eigentlich gebotenen Neutralität der Genehmigungs-und Aufsichtsbehörde verstärkt. Diesen Zweifel hegen auch andere Umwelt-schutzverbände, die Linke sowie die Bürgerinitiative Bergbaubetroffener im Ibbenbürener Steinkohlenbergbau (BBI e.V.) Kritisiert wird, das mit den im Zusammenhang mit der Grubenwasserhaltung bestehenden Problemen wie PCB-und Salzbelastungen, Hochwasser-und Erdbeben-gefahr, geplanter Grubenwasseranstieg sowie die Gefahr von Tagesbrüch-en in Zukunft noch weniger transparent kommuniziert werden wird. Auch hat man Zweifel, ob die umfangreichen Prüfungen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit tatsächlich auch mit der notwendigen Nachdrück-lichkeit erfolgen. Die Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW wäre bisher eher als Bremserin in Erscheinung getreten, so Jansen. Es könnte nun-mehr erst recht der Eindruck entstehen, das die Bergbehörde eher als Erfüllungsgehilfin der RAG fungiert.
Grubenwasserkonzept
Bergrecht verhindert Transparenz
Die Behandlung und Ableitung von Grubenwässern wird im Rahmen der bergrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Und das ist nach Ansicht von Kritikern ein erhebliches Problem, da im Berg-recht eine transparente und demokratisch legitmierte Begleitung der Verfahren durch die Bürgerinnen und Bürger oder den Umwelt-schutzverbänden nicht vorgesehen ist. Das gilt für das Planfestell-ungsverfahren genau so wie für die Umweltverträglichkeitsprüfung-en.
Pikant ist daher, dass der Beamte Grigo genau für diese Verfahren aber bisher zuständig war. So kritisiert die Linke z.B. in einem Schreiben an Herrn Minister Andreas Pinkwart, das bei der Vorstell-ung des Grubenwasserkonzepts durch Herrn Grigo und Vertretern der RAG beim Umweltausschuss der Kommunen in Ibbenbüren am 2.4.2019, vier Wochen vor dem Ausscheiden aus der Behörde, eine allzu große Übereinstimmung herrschte. Von einer kritischen Distanz zwischen Behördenvertreter und RAG war nichts zu spüren, so der Fraktionsvorsitzende Ernst Goldbeck.
Die Forderung nach einem Planfestellungsverfahren und nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Ibbenbürener Grubenwässer wurde durch Herrn Grigoleit als auch von der RAG abgelehnt. Das hatte auch in der kommunalen Presse für Aufsehen gesorgt. Minister Pinkwart sah sich daher veranlasst, in einem fünfseitigen Schreiben an den Vorsitzenden des Unterausschusses Bergbau-sicherheit NRW im Landtag von NRW klarzustellen, das mit dem Beamten Grigo über die nachwirkende Verschwiegenheitspflicht und dem Verbot der Vorteilsannahme eingehend gesprochen wurde, bevor dieser die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragte.
Sowohl Herrn Pinkwart als auch Herrn Grigo kann man in diesem Zusammenhang selbstverständlich keine Vorwürfe machen, da § 23 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz keine Einschränkungen vorsieht, bei welchem Unternehmen oder mit welcher Aufgabe ein Beamter nach der Entlassung tätig werden darf. Dennoch verbleibt ein Ge-schmäckle.
Pinkwart betonte des weiteren, dass das Grubenwasserkonzept der RAG keine Vorlage wäre, die automatisch eine gestattende Wirkung entfaltet, da die tatsächliche Umsetzungsgewalt weiterhin bei der Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, weiteren Fachbehörden und beim Ministerium verbleibt. Herr Grigoleit hätte auch nicht in unzu-lässiger Weise nach seiner Entassung Einfluss auf Genehmigungs-verfahren genommen.