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das neue Bundesnaturschutzgesetz: vom Tötungsverbot zur Tötungsfreigabe

Die Natur ist ein kostbares Gut, das es zu schützen gilt. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, bedarf es strikter Gesetze und Verordnungen, die den Erhalt der Artenvielfalt und des Ökosystems gewährleisten. Doch in Zeiten des Klimawahns scheint es, als würde der Naturschutz in den Hintergrund gedrängt.

Ein besorgniserregendes Beispiel hierfür ist das neue Bundesnaturschutzgesetz, das jüngst verabschiedet wurde und die Aufweichung des Tötungsverbots von Brutvogelarten zugunsten des Ausbaus neuer Windkraftanlagen ermöglicht.

Die Idee, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, ist an sich schon zweifelhaft genug, da die Anlagen so gut wie keinen Beitrag zur angeblichen Notwendigkeit der Reduzierung von CO2-Emissionen leisten.

Windkraftanlagen dienen dem Klimaschutz insofern gar nicht. Und das ist auch nicht erforderlich. Denn das Klima macht, was es will. 

Das Tötungsverbot von Brutvogelarten war ein wesentlicher Bestandteil des Naturschutzes, um gefährdete Vogelarten zu schützen. Die Aufweichung dieses Verbots im Namen der Energiewende ist ein Schritt in die falsche Richtung.

Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass die Ausnahmegenehmigungen für den Vogelschutz nun leichter zu erhalten sind. Dadurch können nun Windkraftanlagen in Brutgebieten errichtet werden, ohne angemessene Schutzmaßnahmen für die dort lebenden Vögel zu gewährleisten. Dies könnte zu einer Bedrohung für zahlreiche Vogelarten werden, die bereits heute unter Habitatverlusten und anderen Umweltauswirkungen leiden.

Es ist auch besorgniserregend, dass die neuen Regelungen eine vernünftige Abwägung zwischen Naturschutz und Energieerzeugung erschweren.  

Zusätzlich stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit von Ausgleichsmaßnahmen. Das Gesetz sieht vor, dass bei der Tötung von Brutvogelarten Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, um den Schaden zu kompensieren. Doch wie effektiv sind solche Maßnahmen wirklich? Der Verlust von Brutvogelarten ist oft irreparabel, und Ausgleichsmaßnahmen können den Schaden nur begrenzt mildern.

Windkraftanlagen überragendes öffentliches Interesse ?

Gem. § 2 EEG liegt die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen seit 2021 im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Der Gesetzgeber hat damit nicht auf die unsicherer werdende Versorgungssituation abgehoben, die durch den Zubau zwangsläufig kommen wird, sondern wollte damit die Klagemöglichkeit gegen den Bau von WKA durch Bürgerinitiativen erschweren. Denn bei einer Klage musste der Weiterbau zunächst ausgesetzt werden. Damit ist nun Schluss. 

Der Artenschutz wird die Ausnahme

Das Tötungsverbot von Brutvögeln nach § 44 Bundes-naturschutzgesetz wird zugunsten des massiven Ausbaus von Windkraftanlagen gem. dem neuen Windenergieflächen-bedarsgesetz (WindBG) insofern aufgeweicht, als das die Liste gefährdeter Vogelarten von 200 auf 15 reduziert wird. Und auch für diese 15 Vogelarten findet nur noch eine Überprüfung statt, ob und wieviel Kollisionen mit Windkraftanlagen stattgefunden haben und inwieweit das Brutverhalten gestört sein könnte. 

Das Tötungsrisiko wird nun in drei Ringbereiche um die Windkraftanlage eingeteilt. Nur der zweite Ringbereich wird als zentraler Prüfbereich nunmehr definiert. Im erweiterten dritten Ringbereich wird unterstellt, das kein signifikantes Tötungsrisiko mehr besteht. Welch ein Unsinn. Aber ein Unsinn mit Methode. 

Denn für den dritten Bereich sind nunmehr keine Schutzmaßnahmen mehr erforderlich. Damit kann die Genehmigung für den Bau von Windkraftanlagen beschleunigt werden. 

Großvögel will man insofern schützen, als das Windkraftanlagen unter Tage bei landwirtschaftlichen Ereignissen (Ernte, Mahd, Pflügen) abgeschaltet werden können. Aber nur dann, wenn die Brutstätte sich maximal 250 m vom Mastmittelpunkt der WKA entfernt befindet. (BNatSchG, Anlage1, Abschnitt 2) Das betrifft allerdings nur ein Drittel der gelisteten Brutvögel (Rotmilan, Rohrweihe, Schreiadler, Schwarzmilan, Weißstorch) Die nachaktiven Vögel und Fledermäuse dürfen weiterhin geschreddert werden. Schließlich geht es um die Rettung des Klimas. Welch ein grüner Zynismus. 

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Wer bisher glaubte, dass die Grünen in irgendeiner Hinsicht immer noch dem Gedanken des Umwelt-und Artenschutzes wie zu Gründungszeiten anhängen, dem ist nicht mehr zu helfen. Der grüne Min.Präs. von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, hat das eindeutig auf den Punkt gebracht, in dem er sagte:“Es kann nicht sein, das der Rote Milan über die Energiewende entscheidet.“ (Neue Rhein-Neckar-Zeitung vom 18.5.2021) 

Wie wird nun das neue Bundesnaturschutzgesetz im juristischen Eiertanz durch die Exekutive umgesetzt? Antwort: wie immer. Aufwand auf ein Minimum beschränken, Einführung digitaler Formblätter mit Klick-Kästchen und anschließendem KI-gestütztem Auswurf von vorgestanzten Genehmigungen. Eventuell fällige Ausgleichskosten werden praktischerweise gleich mit ausgerechnet. Fertig. 

Unzureichende Leistungsdichte von Windkraftanlagen, Außerachtlassung des Verhaltens von Vögeln und Fledermäusen, Zerstörung des Öko-Systems… alles uninteressant.  

Um das Klima zu retten, ist der Regierung offensichtlich jedes Mittel und jeder Preis recht. Dieser Klimawahn kostete allein in 2022 rd. 10.000 Vögeln und rd. 100.000 Fledermäusen nach Berechnungen des NABU das Leben. In Spanien sind dem Windwahn in den letzten 20 Jahren 20.000 Geier Opfer von Windkraftanlagen geworden. (Kollisionsdatenbank Vögel in Deutschland: sixcms/media.php/9/Voegel-Uebersicht-de,xlsx.)

Das nationale Artenhilfsprogramm, das dafür sorgen soll, das die gefährdeten Vogelarten sich durch die Schredderei wieder erholen können, wurde durch die grüne Umweltministerien Steffi Lemke vor kurzem von 25 Mio. EUR auf 13,9 Mio. Euro gekürzt. 

Zum Vergleich: für die Bundeswehr wurden 100 Mrd. Euro bewilligt. 

Glückauf !

 

Quellenhinweise: 

N.N.: Windräder statt Bäume-paradox, in: vernunfkraft.de vom Sept. 2023; Skalee, Beate: die grüne Lizenz zum Vogelschreddern: das „neue“ Bundesnaturschutzgesetz, in: Eike.de vom 06.09.2023; N.N.: Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes stößt bei Experten auf Skepsis, in: bundestag.de vom 04.07.2022 sowie RK-Redaktion vom 14.10.2023

Fotonachweise: 

Header: Zeichnung: getstockly, Montage: Revierkohle, unten rechts: Grafiken: getstockly; Montage: Revierkohle  

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Bundesregierung erteilt Vogelschredderlizenz
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Bundesregierung erteilt Vogelschredderlizenz
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um den Ausbau von Windkraftanlagen zu beschleunigen, wurde das Naturschutzgesetz erheblich beschnitten
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Berufsverband Revierkohle, Ast Hamburg
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