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HABECK ERHIELT OHRFEIGEN

Kay Schiller, Präsident des Bundesrechnungshofes, Foto: Bundesrechnungshof

Kürzlich hat der Bundesrechnungshof eine wichtige Intervention vorgenommen, die einen ehrlichen Blick auf die Realität der deutschen Energiewende ermöglicht. Die öffentlich vorgetragenen Aussagen werfen ein Licht auf die Herausforderungen, denen wir gegenüberstehen, und stellen die Annahmen der Bundesregierung in Frage. In ihrer Analyse erklärt der Bundesrechnungshof die Annahmen über eine erfolgreiche Energiewende für wirklichkeitsfremd und weist auf die Gefahren für die Versorgungssicherheit hin.

Es ist wichtig, dass solche kritischen Stimmen gehört werden, besonders in einem so entscheidenden Bereich wie der Energiewende, die ja nur auf Ideologie und Annahmen beruht. Die Realität ist komplex und oft weit entfernt von den idealistischen Zielen, die sich die Politik setzt. Das berüht nicht nur die grüne Politik. Indem der Bundesrechnungshof die Diskrepanz zwischen den Annahmen der Bundesregierung und der tatsächlichen Situation aufzeigt, trägt er dazu bei, eine realistische Diskussion über die Energiewende zu fördern.

Die Betonung der Versorgungssicherheit ist von entscheidender Bedeutung. Eine erfolgreiche Energiewende sollte nicht nur auf erneuerbare Energien setzen, sondern auch sicherstellen, dass die Energieversorgung zuverlässig ist. Die Warnung des Bundesrechnungshofs vor einer potenziellen Gefährdung der Versorgungssicherheit unterstreicht die Dringlichkeit, diese Angelegenheit anzugehen und Strategien zu entwickeln, die die Stabilität des Energiesystems gewährleisten.


Bundesrechnungshof


Kay Schiller zeigt klare Kante

Die Energiewende der Bundesregierung ist nicht auf Kurs. Daher muß sie dringend umsteuern, wenn Strom sicher und bezahlbar bleiben soll. Mit diesem Statement hat sich der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Schiller, bei der Regierung mit Sicherheit keine Freunde gemacht. Will er auch gar nicht. Denn die Behörde arbeitet weisungsunabhängig und soll den Behörden bei der unnötigen Verausgabung von Steuergeldern auf die Finger klopfen. Leider ist der Bundesrechnungshof aber ein zahnloser Tiger. 

Denn Durchgriffsrechte besitzt die Behörde nicht. Schiller mit richterlicher Unabhängigkeit ist daher eher so etwas wie der Mahner in der Wüste. Immerhin muß er angehört werden. Und Schiller brachte sich daher auch gleich noch bei der Bundesnetzagentur ins Gespräch. Dort kritisierte er den grünen Präsidenten, Klaus Müller. 58 Seiten Backpfeifen lieferte er für das vergeigen, täuschen, tricksen und schönfärben hinterher. 

Am meisten gefiel uns der schöne Satz, „das das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima es hingenommen hat, dass die zunehmenden Gefahren für die Versorgungssicherheit nicht rechtzeitig erkannt wurden und Handlungsbedarfe zu spät ins rollen kamen. Das Monitoring wäre faktisch ausgehebelt worden.“ Damit griff der Bundesrechnungshof den verantwortlichen BM, Robert Habeck, direkt an.   

Der Bundesrechnungshof geht in seiner Kritik davon aus, das der Zeitplan zum Zubau gesicherter Backup-Gas-und Kohlekraftwerke bis 2026 nicht eingehalten wird. Logisch, denn Robert Habeck hat ja erst zu Ostern 2024 beschlossen, 18 Kraftwerke vom Netz zu nehmen. Ferner würde der Netzausbau erheblich hinter der Planung von 6000 km neuer Leitungen hinterherhinken. 

Dann der Oberklopfer: die Bundesregierung hätte es versäumt, den Bürgerinnen und Bürgern zu erläutern, was sie unter einer bezahlbaren Energieversorgung versteht. Bisher verlaufen die Kosten seit Einführung des Erneuerbaren Energie-Gesetzes (aus 2000) immer nur in eine Richtung: nach oben. Kein Wunder, warum private Haushalte in Deutschland mit 41,2 Ct/ kWh die höchsten Strompreise innerhalb von Europa zu zahlen haben. 

Und die Kosten werden weiter steigen, soweit die Bundesregierung an der unsinnigen Energiewende festhält. Für den Ausbau der Netzinfrastruktur werden bis 2030 rd. 6,5 Mrd. EUR pro Jahr fällig. Der gesamte Um-und Ausbau der Stromnetze wird bis 2045 rd. 460 Mrd. Euro an Steuergeldern verschlingen. Und am Ende wird kein Gramm weniger CO2 in der Atmosphäre sein. Davon sind wir überzeugt. Eine solch gigantische Geldvernichtung zu Gunsten einer ganz kleinen Clique von grünen Nutznießern hat es seit Gründung der Bundesrepublik am 23. Mai 1949 noch nie gegeben.    

Habeck wehrte sich gegen die Kritik des Bundesrechnungshofs, indem er argumentierte, das es nicht an ihm, sondern an der politisch schwierigen Durchsetzbarkeit der Energiewende liegen würde, warum diese nicht vorankommen würde. Daher konnte auch die gefordere Umweltverträglichkeitsprüfung der eingesetzten regenrativen Energien nicht vorgenommen werden, so wie es sein sollte. 

Dieser Auffassung tritt der Bundesrechnungshof energisch entgegen und verweist darauf, das der Bundesregierung zahlreiche Erkenntnisse zu den negativen Umweltauswirkungen der regenerativen Energieträger vorliegen würde. Beispielsweise hebt er die Versiegelung von knappen Flächen sowie die Beeinträchtigung der Biodiversität durch Photovoltaik-Freiflächenanlangen und großen Windkraftanlagen hervor. Insbesondere kritisiert der Bundesrechnungshof die Absenkung der Mindeststandards im Naturschutzgesetz. 

Und wie reagierte Habeck auf diese Kritik? Er habe den Bericht zur Kenntnis genommen, sagte er gegenüber den Medien. Das war´s. Tags darauf schwadronierte er wieder selbstzufrieden von einer Weg-biegung, die den Zielerreichungspfad in Bälde einnehmen wird. Dazu wäre lediglich erforderlich, das wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien Tempo machen müssen, um bis 20230 80 % des Stroms aus Wind-und Sonnenkraft zu gewinnen. 

Dieser Plan hat nur einen Nachteil: er ist nur auf einem anderen Planeten realisierbar. Denn die Welt braucht mit ihren über 8 Mrd. Menschen preiswerte und zuverlässig erschliessbare Energie. Und sie braucht Prozesswärme, um Produkte, Häuser und Straßen herstellen zu können. Mit Windkraft und Sonne geht das nicht. Und um volative Schwankungen ausgleichen zu können, bedarf es zahlreicher Gas-und Kohlekraft-werke. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Woher die ärmeren Staaten das dazu benötigt Geld für die Dauersubventionierung nehmen sollen, steht auch in den Sternen. 

Schließlich kann man nicht alles gleichzeitig haben wollen: Stabilität, Bezahlbarkeit, Umweltverträglichkeit und Klimaneutralität. Das wäre die Quadratur des Kreises. Windkaft-und Solaranlagen liefern auch keine Blindleistung, keine Momentanreserve, sind nicht schwarzstartfähig und liefern auch keine Wärme. Windräder haben nur kleine Massen und Solarpaneele gar keine rotierenden Teile. Sie hängen sich mit ihren Wechselrichtern nur an das Stromnetz an und wirken daher destabilisierend.

Und ob die sog. H2-Ready (wasserstoffgrünen) Gaskraftwerke alleine die Netzstabilität werden sicher-stellen können, steht auch noch in den Sternen. Denn sie müssen noch gebaut werden. Bis dahin sollen in sechs Jahren 60.000 Windräder das Land verschandeln.   

Glückauf !

Quellenhinweise: 

Börsenzeitung vom 30.01.2024; Handelsblatt vom 05.10.2023; FAZ vom 28.11.2011 und 27.02.2024; Eike.de vom 27.02.2024 und 09.03.2024; Focus-Online.de vom 10.05.2023 und 11.03.2024; Bundesrechnungshof, Pressemitteilung vom 07.03.2024 sowie RK-Redaktion vom 14.04.2024 

Fotonachweise: 

Header: pixabay.com, Illustration und Montage: Revierkohle, Mittel: beide Grafiken: pixabay.com, Freistellung: Revierkohle   

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