Naturschutz und Einwände soll zurückgestellt werden
Offensichtlich will die Bundesregierung den unsinnigen Ausbau der Windkraftan-lagen nicht nur von 30.000 auf 90.000 Anlagen mit Hilfe des sog. Investitionsbe-schleunigungsgesetzes bis 2030 hoch-jubeln, sondern auch alle Genehmigungs-hindernisse die sich aus dem BNatSchG und aus den Naturschutzgesetzen der Länder ergeben, schleifen.
Die Einwände von Bürgern sollen schnell-er erledigt werden und der Preis für eine Tonne C02 soll in mehreren Schritten steigen. Ab 2021 um 25 EUR für Sprit, Heizöl und Gas. (siehe unser ausführlicher Bericht vom 11.Okt. 2020 >hier)
Und als wäre sich die Bundesregierung nicht ganz sicher, ob sie das gesteckte Ziel, bis 2030 die C02-Emissionen um 55 % abzusenken, erreichen kann, wollte sie nunmehr die Windkraftanlagen auch noch in den Rang des öffentlichen Interesses heben.
Windkraftanlagen sollten gem. der EEG-Novelle ab 1.1. 2021 der öffentlichen Sich-erheit dienen. Im Vorfeld der parlament-arischen Debatte hatte die Bundesini-tiative Vernunftkraft e.V. ein Rechtsgut-achten erstellen lassen.
Die beauftragte Kanzlei Caemmerer-Lenz aus Karlsruhe kam zu dem Ergebnis, die Windkraftanlagen als Erfordernis der öff-entlichen Sicherheit zu deklarieren, rechts-widrig und unhaltbar ist. Dieser Auffass-ung hat sich auch der CDU-MdB-Abge-ordnete Albert Weiler angeschlossen.
Im letzten Augenblick hat die Bundesreg-ierung am 17.12.2020 aufgrund zahlreich-er Proteste den Absatz 5 in § 1 der EEG-Novelle 2021 wieder gestrichen. Wind-kraftanlagen dienen damit weiterhin nicht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Im Interesse öffentlicher Sicherheit
was hätte das bedeutet ?
Für die Einwänder hätte das nix Gutes bedeutet. Denn deren Klagen hätten künftig keine aufschiebende Wirkung mehr vor den Gerichten entfaltet. Das heißt, der Betreiber der Anlage hätte vollendete Tatsachen schaffen können. Diese Kuh ist Gott sei Dank nun vom Tisch.
Wurden bisher die Einwände von Naturschützern oder die Ein-wände von Bürgern, die wegen der nicht eingehaltenen Abstands-regeln zu bebauten Wohnflächen von den Gerichten angenommen, so durfte die Anlage bis zu einem Urteil nicht gebaut werden. Das verzögerte den Ausbau bundes-weit. Und genau das war der Bundesregierung und den Investoren ein Dorn im Auge.
Einwände von betroffenen Bürger-innen und Bürger hätten künftig nur noch dann eine aufschieben-de Wirkung entfaltet, wenn die Versorgungssicherheit gem. Art. 19 und 20 a GG gefährdet wäre.
Solange der Atom-und Kohle-strom aber aus dem Ausland gesichert ist, wird es so schnell wahrscheinlich keinen Blackout geben. Und so hätte man mit dem Argument der öffentlichen Sicher-heit alle Bedenken mit einem Federstrich auf den St. Nimmer-leins-Tag verschieben können.
Die Beton-Versiegelung der Natur-schutzflächen und Wälder mit monströsen Windkraftanlagen, die im Oneshore-Bereich gerade ein-mal mit 7 % zur Versorungssich-erheit und mit 0 % zur C02-Absenkung beitragen, wird zwar weitergehen, aber die Bürger und Bürgerinnen können diesen unge-sunden Prozess weiterhin ab-mildern. Und das ist auch gut so.
EEG, § 1, Abs. 5
Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.
ein bizarrer Satz wurde am 17.12.2020 wieder gestrichen
Quellenhinweise:
Stellungnahme zur EEG-Novelle 2021 der RA-Kanzlei Caemmerer-Lenz vom 04.11.2020 gegenüber Herrn Dr. Nikolai Ziegler, Bundesinitiative Vernunftkraft e.V., Berlin; FAZ vom 01.11.2020; Ost-thüringer Zeitung vom 03.11.2020; Göhring, Axel-Robert: Woher kommt der Strom? in: Eike.de vom 04.06.2020, Revierkohle Redaktionsbeitrag vom 11.10.2020; Maslaton.de, Rechtsanwaltsges. mbH vom 18.12. 2020 sowie RK-Redaktion vom 18.12. 2020
Fotonachweise:
Header: Entwurf und Layout: Revierkohle; links darunter: BRD-Fahne und Hütchen rechts darunter: pixa-bay.com, links darunter (WKA-Grafik): pixabay.cm
nehmen wir mal an, die Bevölkerung würde murren
Wenn die Bevölkerung in den nächsten Jahren mitbekommen sollte, dass die C02-Emmissionen nach Abschaltung aller Atom-und Kohlekraftwerke gerade einmal um 1 % gesunken sind, dafür aber der Strompreis sich nochmals um 165 % erhöht hat (2000 bis 2020) und die Versorgungssicherheit mehrmals im Jahr durch Blackouts unterbrochen wird, dann dürfte diese möglicherweise murren.
Und großflächiges murren könnte der Politik signalisieren: es besteht kein öffentliches Interesse an einem weiteren Ausbau der Windkraftenergie
Und wenn dann noch der deutsche Michel zufällig mitbekommen sollte, dass er Jahrzehnte lang mit falschen Zahlen, mit unsinnigen Hiobsbotschaften und Klimakatastrophen-Szenarien selbst von Fachleuten manipuliert wurde, die keineswegs den Stand der Wissenschaft wiedergaben, dann könnte er möglicherweise wach werden und er könnte Fragen stellen. Zum Beispiel danach, warum ohne Not demokratische Rechte zu Gunsten einer kleinen Clique von Windkraftlobbyisten fundamental beschnitten wurden und warum der Natur-und Artenschutz bis zur Unkenntlichkeit zurückgefahren wurde. Diese Frage wird man möglicherweise auch dem NABU stellen, der sich für die Aussetzung des Artenschutzes in ausgewiesenen Flächen gegenüber der Bundesregierung ausge-sprochen hat.
Und wenn durch die Energiewende weitere 100.000 Arbeitsplätze wegfallen werden, dann wäre endlich der Zeitpunkt erreicht, an dem die Energiewende und ihre angebliche Notwendigkeit erstmals ernsthaft in Frage gestellt werden würde. Dies um so mehr, als das sich die Mär vom Kipppunkt der Kimaerwärmung über 2 Grad, als das herausstellen würde, was es immer schon war: fauler Zauber.
Dann wäre die Energiewende endlich am Ende und man würde möglicherweise wieder auf Fachleute hören, die auf einen realistischen Energiemix oder auf Techniken setzen, die eine tatsächliche Alternative zu fossilen Energieträgern darstellen. Das alles müßte natürlich nachhaltig, preiswert und wirtschaftlich darstellbar sein.
Die Wahrheit ist aber, dass man schon heute feststellen kann, das Windkraft-anlagen weder sauber, weder grün, noch nachhaltig sind.
Das einzige, was stimmt, ist die Tatsache, dass diese erneuerbar sind… und zwar spätestens alle 20 Jahre. Das sichert den Reibach… und zwar nachhaltig !