60.000 verlassene Tagesöffnungen - 1000 verlassene Schächte
Bergbau in NRW läßt sich bis zur Röm-erzeit nachweisen. Die bergbaulichen Aktivitäten waren vor allem ausgerichtet auf die Gewinnung von Erzen, Salz, Schief-er, Ton, Sand, Stein-und Braunkohle. Es gab Tausende von Klein-und Kleinstzech-en. Die Bergbehörde konnte bisher rd. 60.000 Stollen-und Schachtmundlöcher ermitteln. Allerdings handelt es sich dabei um Schächte und Hohlräume, deren Lage aufgrund von erhalten gebliebenen Grub-enbildern (sog. Risswerke) bekannt ist. Seit 1868 besteht nach dem Allgemeinen Preußischen Berggesetz eine Aufzeich-nungspflicht. Das gilt jedoch nicht für verlassenen Grubenbaue, die vor 1868 errichtet wurden. Vom illlegalen Bergbau ganz zu schweigen. Seit Mitte der 1960er Jahre sind 3.000 Tagesbrüche bekannt ge-worden. Aktuell sind rd. 1000 Schächte des Tiefbergbaus dokumentiert. Gruben-bilder aus dem Uraltbergbau vom 14. bis zum 17 Jhrdt. gibt es dagegen kaum noch. Bedingt durch den 2. Weltkrieg sind eben-falls viele Risswerke vernichtet worden.
Stolleneingang einer alten Erzmine von 1782
Foto: Katharina Kanns, pixabay
Tagesbruch
Altbergbau
Verfüllarbeiten der 1900 stillgelegten Eisenerz-und Kupfergrube Hohe Grethe am Rostenberg in Siegen. Die Verfüllarbeiten wurden von 2004 bis 2010 durchgeführt.
Foto: WDR
abgesoffener Grubenbau
Holzausbau um 1850
Übersichtskarte Altbergbau der Bez.-Reg. Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW (ehem. Oberbergamt)
Die Bergbehörde hat in den letzten 7 Jahren 175 Schächte untersucht und davon 132 bergmännisch abgesichert. Aufgrund des historischen Bergbaus im Süden des Re-viers, wo es zunächst aufgrund der tages-nahen Lagerstätten keinen Tiefbergbau gab, kommt es heute immer wieder zu Tages-brüchen an der Oberfläche. Diese werden z.B. dadurch ausgelöst, dass damals die aufgefahrenen Strecken mit Holzstempeln am Hangenden abgesichert wurden. Durch Regeneinfluss gibt der Boden langsam nach und die Standfestigkeit des Grubenbaus wird gefährdet. Dann entstehen Tages-brüche. Bis in die 1970er Jahre war es darüber hinaus üblich, Schächte und Hohl-räume lediglich mit Lockermaterial (Sand, taubes Gestein, Schlacke, Blasversatz) zu verfüllen. Wenn Wasser in das Locker-material eindringt, wird der Füllstoff im Laufe der Jahre rausgeschwemmt und dann kann es ebenfalls zu Tagesbrüchen komm-en. Um die Schächte und Stollen jedoch standfest zu verfüllen, müssen diese mit Spezialbeton verfüllt werden. Soweit die RAG Eigentümer ehemaliger Gruben ist, trägt diese auch das Haftungsrisiko. Die Mitarbeiter der RAG recherchieren, prüfen und sanieren daher Altbergbaufälle im Rahmen eines zertifizierten Risikomanage-ments. Alle Altschächte der RAG sind kartiert und werden regelmäßig befahren. Dies betrifft vor allem den Süden von NRW, nahe der A 40, wo sich viele Spuren aus der Anfangszeit des Bergbaus befinden. Es handelt sich dabei um eine Fläche von rd. 300 Quadratkilometern.
Verantwortlich für die Sicherung alter Grub-enbaue ist grundsätzlich der Bergwerkseig-entümer. Zuständig für die Gefahrenabwehr aus verlassenen Grubenbauen, die nicht mehr der Bergaufsicht nach § 48 Abs. 3 Ordnungsbehördengesetz (OBG) unterlieg-en und bei denen auch kein Eigentümer mehr ermittelt werden kann, ist das Land NRW.
Auch wenn der aktive Steinkohlenbergbau Ende 2018 auslief, muß die Grubenwass-erhaltung weiterhin aufrecht erhalten werd-en, damit das salzig-braune Grubenwasser nicht so hoch steigen kann, dass es die trinkwasserführenden Schichten erreicht oder auf einsturzgefährdete Schächte trifft, die dann nachgeben. Das betrifft allerdings nach Ansicht von Prof. Dr. Christian Melch-ers von der techn. FH Georg Agricola in Bochum nicht den Süden des Ruhrreviers, da dort, bedingt durch den oberflächen-nahen Kohlenabbau, keine Gefahr durch an-steigende Grubenwässer bestehen würde. Pro Jahr werden übrigens zwischen 120 bis 140 Tagesbrüche der Bergbehörde ge-meldet, so der Leiter Nachbergbau bei der Abt. 6 Bergbau u. Energie NRW (Bergbe-hörde), Andreas Welz. Die Hälfte geht davon auf das Konto des Bergbaus. Die andere Hälfte ist natürlichen Ursprungs. (Erdspalt-en, Klüfte etc.)
Um die Einsturzgefahren von verlassenen Grubenbauen abschätzen zu können, werden die ehem. Bergbauregionen mit geophysikalischen Messmethoden ( z.B. dem Geo-Radar oder der Geo-Elektrik) er-kundet. Hierzu gehört auch die Prüfung der Bodenbeschaffenheit. Darüber hinaus werd-en regelmäßig Erkundungsbohrungen durchgeführt, die Aufschluss über Abbau-flächen und Hohlräume geben.
Soweit Sie Bergbaugeschädigter sein sollt-en, können Sie sich zwecks Regulierung nach dem Bergschadensregulierungsgesetz postalisch an die RAG wenden. Sie erreichen die RAG unter „bergschaeden@rag.de“ oder über die Hotline 0800 – 27 27 271.
Auskunft Altbergbaugefährdungsbereiche
(02931) 82-3956
Bez.-Reg. Arnsberg, Abt. 6 Bergbau u. Energie in NRW Goebenstr. 25 44135 Dortmund
www.gdu.nrw.de
Quellenhinweise:
Altbergbau im Ruhrgebiet, RAG (Hrsg.) Essen 2018; Planet Wissen, WDR-Sendung vom 02.10.2018; WAZ vom 12.12.2017; Westfalen-Post vom 04.12.2009; Pflicht-lektüre.com, Online-Magazin für Stu-dierende vom 30.7.2014; Altbergbau-Gefahrenabwehr, Bezirksregierung Arns-berg, Abtl. 6 Bergbau u. Energie in NRW (Hrsg.); Arnsberg o.J. sowie RK-Redaktion vom 01.09.2019