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Zum Begriff "immaterielles Kulturgut"

Mit dem Bgriff Kulturerbe bringen die meisten bsonders Kirchen, Schlösser, Altstädte und Denkmäler in Verbindung. Also etwas anfassbares. Doch es gibt auch Kulturgüter, die man nicht anfassen kann. Zum Beispiel Traditionen wie die Bergbaukultur mit ihrem Liedgut und ihren Paraden, darstellende Künste, Tanz und Theater stellen auch Kulturgüter dar. Dieses Kulturerbe wird als immaterielles Kulturgut bezeichnet. 

Hierunter fallen Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten etc. Sie alle können  nur bewahrt werden, wenn sie von Menschen  praktiziert werden. Sei es um der Traditionspflege wegen, wegen der Erinnerungskultur oder um das Gemeinschaftsgefühl zu stärken. Wobei das innere Bedeutungsgefüge sich im Lauf der Zeit ändern kann und neu gedeutet werden muß. 

Das gilt auch für die Bergbautradition. Soweit das bergmännische Liedgut sowie die Geschichte der Bergleute nicht in Vergessenheit gerät, bleibt sie lebendig. Anders herum würde auch die Aufnahme des Steigerliedes in das Unesco-Kultuerbe nichts nutzen, wenn die Menschen sich mit ihrer Geschichte in Sachsen und NRW nicht mehr identifizieren könnten. 

Das Steigerlied könnte überleben, des es kündet von der Hoffnung der Bergleute, nach getaner harter und gefährlicher Arbeit unter Tage wieder heil ans Tageslicht zurückkehren zu können.

Da es im strukturgebeutelten Ruhrrevier derzeit ebenfalls ziemlich hart ist für viele Menschen  und obendrein viel Dunkelheit im übertragenen Sinne herrscht, bleibt das Geleucht bzw. das Licht. Ein unverrückbares Zeichen der Hoffnung auf Besserung. 

Glückauf !  

Glückauf, Glückauf, der Steiger kommt. Und er hat sein helles Licht bei der Nacht, schon angezündt. Hat´s angezündt, das gibt einen Schein. Und so fahren wir bei der Nacht, ins Bergwerk ein.“ (1. Strophe)

Wer kennt das Lied im Ruhrrevier, im Saarland, in Sachsen, Aachen und anderswo nicht ? Wenn der erste Ton erklingt, singen die meisten Menschen lautstark mit. Nicht nur auf Schalke. Egal, ob auf Schützenfesten, Geburtstagsfeiern oder öffentlichen Veranstaltungen. Es wird immer voller Inbrunst mitgesungen. Auch sechs Jahre nach dem politisch verfügten Ende des deutschen Steinkohlenbergbaus hat das Steigerlied seine identitätsstiftende Kraft nicht eingebüßt. 

Der von einer eingängigen Melodie belgeitete Text spiegelt die Lebenswelt der Bergleute wieder und zeugt von Schaffenskraft, Solidarität und Optimismus. Von letzterem kann gerade das Rurhrevier besonders viel gebrauchen. 

Dabei stammt das Steigerlied nicht aus dem Ruhrrevier, sondern aus Sachsen. Genauer gesagt: aus dem Erzgebirge, wo es auch heute noch bei Bergparaden und Zapfenstreichen gerne intoniert wird. Allerdings in einer etwas anderen Version. Zugeschrieben wird es in der heute bekannten Form dem Dichter und Schriftsteller Anton Wilhelm von Zuccalmaglio, der es im Jahre 1870 verfasst haben soll. 

Allerdings ist belegt, das die Ursprünge des Steigerliedes bis ins 16. Jahrhundert zurückreichen. So wurde es anlässlich einer Festveranstaltung zu Ehren des sächsischen Kurfürsten Johann Georg II bereits 1678 in Schneeberg vorgetragen. 

Um eine Vereinheitlichung für alle Bundesländer hinzubekommen, hatte unser Mitglied, der Bund Deutscher Bergmanns-, Hütten-und Knappenvereine e.V. (BDBHKV) unter der jahrelangen Führung von Kurt Wardenga einen jahrelangen Abstimmungsprozess initiert, mit dem dann in 2022 endlich alle beteiligten Akteure einverstanden waren. 

Dann wurde die Bitte, das Steigerlied als immaterielles Kulturerbe in das UNESCO-Verzeichnis aufzunehmen, durch den Ruhrkohle Musikverein der  Kultusministerkonferenz vorgetragen. 

Am 15. März 2023 war es dann endlich soweit. Die Kultusministerkonferenz hatte dem Antrag auf Aufnahme in das UNESCO-Kulturerbe stattgegeben. Sachsens Ressortchefin Barbara Klepsch würdigte das Steigerlied mit den Worten, das “ es eine Hymne der deutschen Bergleute sei, integraler Bestandteil in Sachsen ist und in herausragender Weise geeignet sei , die Bergbautradition lebendig zu erhalten.“ Das glauben wir gerne. 

 

 

Quellenhinweise: 

medienservice.sachsen.de, Pressemitteilung vom 15.03.2023; t-online.de vom 17.03.2023; dorsten-online.de vom 15.03.2023; blick.de/mittelsachsen vom 15.03.2023; Zeit.de vom 15.03.2023 sowie RK-Redaktion vom 14.11.2024    

Fotonachweise: 

Header: RAG-Steinkohle-Werkszeitschrift 2017; links darunter: Abschiedsfeier auf BW Saar in Ensdorf 2018; Foto: RAG; rechts darunter: Bergmannskapelle auf Zollverein; Foto: Revierkohle   

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