holländisches Urteil mit Sprengkraft für alle Autofahrer
Ein holländisches Bezirksgericht in Den Haag hat den Mineralölkonzern Royal Dutch Shell dazu verurteilt, seine C02-Emissionen bis 2030 um 45 % abzusenken. Sieben Umwelt-NGOs sowie 17.000 Holländer hatten gegen den Konzern geklagt. Nun wittern „Klimaanwälte“ und NGO,s wie Greenpace, FFF und Extinction Rebellion Morgenluft. Schließlich handelt es sich um ein lukratives Geschäftsfeld. Berücksichtigt man das vom Bundes-verfassungsgericht erlassene Urteil, dass die Absenkung der C02-Emissionen von 2031 bis 2050 zu konkretisieren ist und das die weitere C02-Bepreisung bereits eingetütet ist, dann dürfte sich der Benzinpreis auch in Folge einer weiteren Ölverteuerung bis 2025 warscheinlich über 2,30 EUR pro Liter bewegen. Für die reicheren Grünen-Wähler in der Stadt wäre das sicher kein Problem. Für Familien auf dem Land und für alle, die auf das Auto angewiesen sind, aber schon.
Shell CEO van Beurden
Urteil ist enttäuschend
Der Vorstandsvorsitzende von Shell bezeichnete das Urteil als enttäuschend, weil das Gericht einen einzelnen Konzern herausstellte und diesen verpflichtete, allein bis 2030 45 % der C02-Emissionen in der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren. Dieses Ziel hat der Weltklimarat (IPCC) jedoch als Ziel für die gesamte EU proklamiert. Selbst wenn Shell auhören würde, Benzin und Diesel zu verkaufen, würde die weltweite Ölnachfrage nicht sinken. Das sieht offensichtlich auch die Wallstreet so. Sie geht davon aus, dass es zu einer Desinvestitionsphase der großen Mineralölkonzerne in Europa kommen wird. Was allerdings nicht bedeutet, das kein Öl und kein Gas mehr benötigt wird, es liefert dann eben halt ein anderer Konzern. Das dürfte die Abhängigkeit der EU erheblich erhöhen.
Obschon der Konzern in Berufung gehen möchte, versichert van Beurden im vorauseilenden Gehorsam, dass man sich der Herausforderung stellen wird, um die Emissionen schneller abzusenken. Und er deutet an, dass dies ein paar mutige Schritte erforderlich machen wird. Die Arbeitnehmer werden es mit Sorge zur Kenntnis genommen haben.
wie Shell sich sieht
Urteilserläuterung
sieht so die Autozukunft aus ?
Dabei ist das holländische Gerichtsurteil in der Sache genau so unwissenschaftlich begründet wie das Urteil des Bundes-verfassungsgerichtes. Man muß also auch dem holländischen Gericht Voreingenommheit und ideologische Scheuklappensicht unterstellen. Von einer objektiven Beweisführung, wie im Normfall üblich, kann aber keine Rede sein. Wir wollen das im Folgenden begründen.
die ideologischen Scheuklappen des Gerichts
Die Begründung für die angebliche Notwendigkeit einer schnelleren C02-Reduzierung übernimmt das Gericht weitestgehendst wie bereits das Bundesverfassungsgericht von den Klägern, ohne eine fachwissenschaftliche Expertise gegenteiliger Ansicht herbeizu-ziehen. Und so übernimmt das Gericht z.B. die höchst umstrittene These (!), dass C02, dass in die Atmosphäre emittiert wird, dort für Jahrhunderte verbleibt .
Das ist völlig unwissenschaftlich, wie Prof.Dr. Fritz Vahrenholt erläutert. Denn die Halbwertzeit des C02 in der Luft beträgt aktuell rd. 37 Jahre.
Auch hätten die Ozeane noch ein gigantisches Speichervermögen, ehe das C02 im Atlantik nach 400 Jahren und im Pazifik nach 1000 Jahren in niedrigere Breiten zurückströmen würde.
Auch die Behauptung, das es einen linearen und kausalen Zusammenhang zwischen dem von Menschen zusätzlich verur-sachten C02-Emissionen und der globalen Erwärmung gibt, ist wissenschaftlich nicht belegt.
Die zusätzliche Aufnahme von C02-Emissionen durch Ozeane und Pflanzen zur Konzentrationzunahme des C02 in der Atmosphäre verläuft auch nicht proportional zu den jährlichen Emissionen, sondern propotional gegenüber der Entwicklung seit 1860. Für die Zeit davor geht Vahrenholt davon aus, dass sich die C02-Konzentration bei 280 ppm im Gleichgewicht befand. Mit anderen Worten: die Aufnahme von C02 hängt ab vom Unterschied zwischen der aktuellen Konzentration (derzeit 419 ppm) in der Atmosphäre gegenüber der vorindustriellen Zeit und nicht von der Höhe der jährlichen Emission. ( pro Jahr rd. 5 ppm)
Auch für die vom Gericht übernommene These, das sich die globale Durchschnittstemperatur aufgrund der Verbrennung fossiler Energien ständig erhöhen würde und das es daher notwendig wäre, das Pariser Klimaabkommen schneller umzusetzen ( das sog. 1,5 Grad-Ziel sowie die Klimaneutralität bis 2050), gibt es keinen evidenzbasierten wissenschaftlichen Beweis. Im Gegenteil.
Die durchschnittliche Temperaturerhöhung beträgt seit 1979 0,14 Grad Celsius pro Jahrzehnt. Und die ist auch nicht ausschließlich auf die Industriealisierung zurückzuführen, sondern auf das Ende der kleinen Eiszeit um 1850. Die Erwärmung ist auch nicht auf die unterstellten aus dem All zurückgestrahlten langwelligen Sonnen-strahlen zurückzuführen ( dem sog. Treibhauseffekt !), sondern auf die Zunahme kurzwelliger Sonnenstrahlen.
Die Sonnenstrahlung hat sich nicht verändert, wohl aber die Durchlässigkeit der Wolken. Woran das liegt, weiß man in der Fachwelt noch nicht. Es könnten z.B. Meeresoszillationen oder die Veränderung des Magnetfeldes der Sonne verantwortlich sein.
Und auf solch wackligen Füssen wird nun nicht nur über das Schicksal eines Mineralölkonzerns entschieden, sondern auch über die Zukunft von rd. 460.000 Arbeitsplätzen in der Chemie, der Öl-und Autoindustrie in Deutschland und weiteren Hunderttausenden von Arbeitsplätzen in Europa, die unter die Räder der grünen Klima-Religion und ihrer sich epidemisch ausbreitenden Form des Wahn-sinns kommen werden, wenn diesem Spuk nicht ein Ende bereitet wird. Die Bereitschaft auf politischer Ebene ist allerdings derzeit nicht vorhanden. Das Urteil hat aber Signalwirkung. Es könnte für alle Klimaanwälte und NGO,s als Präzedenzfall dienen, um weitere „Klimaklagen“ auf den Weg zu bringen.
Derweil die Spritkosten innerhalb eines Jahres nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 24,8 % gestiegen sind. Der Dieselpreis sei um 19,5 % gestiegen. Die Preise für Heizöl seien ebenfalls gestiegen. Dafür gebe es drei Gründe. Erstens sei die volle Mehrwertsteuer Anfang 2021 wieder eingeführt worden. Zweitens käme die C02-Bepreisung durch den Bund mit 25 EUR pro Tonne C02 dazu und drittens würde die Verteuerung der Rohölpreise zu Buche schlagen.
Quellenhinweise:
FAZ vom 04.06.2021; Wallstreet-Online vom 08.06.2021; Zeit-Online vom 27.05. 021; ARD-Tagesschau vom 26.05.2021, 18.45 h; Freenet.de vom 26.05.2021 (Sprit-kostenerhöhung); Handelsblatt vom 09.06. 2021; Eike.de vom 30.05.2021 und 04.06. 2021 (Hinweis: Prof. Dr. Vahrenholt ver-weist in diesem Artikel auf eine Studie der Meterologen C.le Pair und A. Huijser, in: clear.net: How does our C02 Escape ?), achgut.com vom 02.06.2021 und kalte-sonne.de vom 02.06.2021 sowie RK-Redaktion vom 11.06.2021
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