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Kohleausstieg: steag zieht vor das Verfassungsgericht

Auktionspreise wegen Stilllegung von Kraftwerken unangemessen niedrig

Die ehemalige RAG-Tochter und Kohlekraftwerksbetreiber steag hat am 3.7.2020 einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wegen des beschlossenen Kohleverstromungsbeendigungsge-setzes (KVBG) eingereicht, da sie die erzielbaren Entschädigungs-zahlungen im Rahmen der im KVBG vorgesehenen Stilllegung aller Kohlekraftwerke bis 2038 als zu niedrig ansieht.

Anstatt grundsätzlich die Energiewende und die Sinnhaftigkeit des KVBG anzuzweifeln und die Versorgungsfrage zu stellen, geht es der steag also nur um den schnöden Mammon. Schlimmer noch: die steag unterstützt ausdrücklich die vereinbarten Klimaschutz-ziele der EU. Das Ziel, die C02-Emissionen bis 2050 auf 0% abzu-senken, wird ohne Widerspruch akzeptiert, obschon es keinen Sinn macht und auch nicht erreichbar ist, sofern man Industrieland bleiben will. Das müßte die steag eigentlich wissen. Da sie aber wie auch die anderen Kraftwerksbetreiber Nutznießer der Energie-wende ist, wird lieber geschwiegen und kassiert. Und die Bürger-innen und Bürger werden wieder einmal die Zeche bezahlen müssen.

Kohleverstromungsbeendigungsgesetz

der Kniefall vor der Öko-Lobby wird uns alle teuer zu stehen kommen

soll stillgelegt werden Kraftwerk Bergkamen
steag-GF Joachim Rumstadt bei einer Anhörung - Foto: steag

In der Sache hat man der steag wie auch allen anderen Steinkohlenkraftwerksbetrei-bern die Pistole auf die Brust gesetzt. Nach dem Motto „friss oder stirb“ sollen diese entweder im Sept. d.J. an einer Auktion teil-nehmen oder der Gesetzgeber wird die Steinkohlekraftwerke ab 2027 entschädi-gungslos stilllegen.

Anders als bei den Braunkohlekraftwerks-betreibern, die eine Entschädigung für die beabsichtigte Stilllegung bis 2038 in Höhe von 4,35 Mrd. EUR erhalten, sollen die Steinkohlekraftwerksbetreiber entweder leer ausgehen oder im Rahmen einer Auktion einen Zuschlag erhalten, wenn sie die geringste Entschädigungzahlung verlangen. Das ist in der Tat eine abenteuerliche Konstruktion.

Die steag möchte nun erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht feststellen möge, dass es sich hinsichtlich der Höhe der Entschädigungszahlung und ihre Ange-messenheit nur um eine vorläufige Regel-ung handelt, die in einem Klageverfahren überprüft werden kann. Das ist bisher nicht vorgesehen. Wie das Bundesverfassungs-gericht mit dem Antrag umgehen wird, ist offen.

Offen ist ebenfalls, wie es in Zukunft mit den steag-Kraftwerken Weiher, Bexbach und Fenne weiter gehen soll. Die Kosten werden zur Zeit von der Bundesnetzagentur getrag-en, da es sich im Hinblick auf die Aufrecht-erhaltung der Netzstabilität um system-relevante Kraftwerke handelt. Wie dies in Zukunft über Windkraft-und Gaskraftanlag-en sichergestellt werden soll, ist ebenfalls völlig ungeklärt. Ein Risikofaktor ist und bleibt die Importabhängigkeit.

Energiewende

mit klaren Regelungen in eine unklare Zukunft

Dafür zeichnet die Bundesregierung , der Bundes-rat sowie die Vertreter der Kohleländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und NRW (siehe unten) verantwortlich. Die Ministerpräsidenten haben im Bundestag am Freitag, den 3.7.2020 für den um-strittenen Kohleausstieg gestimmt. Damit ist die gesicherte Leistung in Zukunft nur noch dann möglich, wenn genügend Wind und Sonne oder eine jederzeitige bedarfsgerechte Versorgung mit Kohle und Gas aus dem Ausland möglich ist. Die C02-Emissionen werden dann zwar weiterhin im Ausland erzeugt, unsere Politiker können sich aber stolz auf die Brust schlagen und dem Wahlvolk zu-rufen: „Wir haben dekabonisiert. Die Zukunft der nachfolgenden Generationen ist gesichert!“ Wenn sich die Herren da mal nicht täuschen.

Menschen kann man das Gehirn vernebeln,  die Physik jedoch ist unbestechlich

Kein Wind = kein Strom. Keine Sonne = kein Strom. Keine Kraftwerke=  keine Taktgeber, kein Schwankungsausgleich. Permanente 50 Hertz-Spannung nicht möglich= Netzzusammenbruch. So einfach ist das.       

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Bodo Ramelow

Ministerpräsident von Thüringen

Foto: Bundesrat

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Michael Kretschmer

Ministerpräsident von Sachsen

Foto: Bundesrat

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Reiner Haseloff

Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt

Foto: Bundesrat

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Armin Laschet

Ministerpräsident von NRW

Foto: Bundesrat

der Tropfen auf dem heissen Stein

das Strukturstärkungsgesetz

Illustration: fotomak, fotolia-Kauf

Damit die Braunkohleländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und NRW (Kölner Revier) struktur-und beschäfti-gungspolitisch den Auslauf der Braunkohle überstehen, sollen Fördermaßnahmen das Schlimmste verhindern.

Der Bund hat im Strukturstärkungsgesetz festgelegt, dass die vier Braunkohleländer insgesamt 40 Mrd. EUR für den Struktur-wandel erhalten sollen. Davon erhält allein NRW 14 Mrd. EUR. Das Saarland soll da-gegen nur 128,5 Mio. EUR erhalten, da dort nur zwei Steinkohlekraftwerke stehen. Für das Geld soll im Saarland die Wasserstoff-forschung und die künstliche Intelligenz vorangetrieben werden.

Nach Angaben des Bundesverbandes Braun kohle sichert die Branche einschließlich Zu-lieferbetriebe derzeit noch rd. 70.000 Ar-beitsplätze, davon in den Braunkohlekraft-werken und Tagebauen rd. 20.000 Stellen.

Auf die deutsche Braunkohle entfallen weniger als 0,5 % der weltweiten C02-Emissionen und sie wird subventionsfrei gefördert

Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, um feststellen zu können, wie unsinnig die Energiewende ist. Denn für diese winzige C02-Reduzierung wird die gesamte Versorgungssicherheit aufs Spiel gesetzt und ein massiver Beschäftigungs-abbau in Kauf genommen.

Dabei hätte man schon am Beispiel der Steinkohle feststellen können, dass die Strukturhilfen in NRW auch nicht annähernd dazu beigetragen haben, dass die weg-gebrochenen Arbeitsplätze auf den ehe-maligen Zechen adäquat ersetzt werden konnten. Auf den ehemaligen Zechenge-länden sind entweder Logistikunternehmen mit ganz wenigen neuen und wesentlich schlechter bezahlten Arbeitsplätzen ent-standen oder es haben sich mittel-ständische Unternehmen angesiedelt, die vorher schon bestanden und die ihre  Arbeitsplätze nur verlegten. 

Quellenhinweise:

Handwerksblatt vom Juli 2020, S. 1-4; steag-Presseinfomation vom 30.07.2020; Essen 2020; Nachrichten-Online.eu , Heiko Frenzel Internetagentur (Hrsg.) vom 29.07.2020; Süddeutscher Rundfunk vom 03.07.2020; Bundesverband Braunkohle, Pressemitteilung vom 27.04.2020; WAZ vom 29.07.2020; Peters, Björn: Kohleaus-stieg versus Grundgesetz, fachliche Stellungnahme für den Umweltausschuss des deutschen Bundestages, Anhörung vom 15.6.2020; Peters Coll. (Hrsg.), Kelkheim; MinPräs.-Zitate entnommen aus: Hand-werksblatt (s.o.) sowie RK-Redaktion vom 14.08.2020

Fotonachweise:

Header: steag GmbH, Pressefotos

Mitte: alle Ministerpräsidenten: Bundesrat

Und so ähnlich wird es sich nach unserer Überzeugung auch in den Braunkohle-revieren entwickeln. Das kann man schon daran erkennen, was in Zukunft entwickelt und angesiedelt werden soll.

Beispiel NRW:

Das sog. 5-Standorte-Programm sieht den Ausbau klimaschonender Energiesysteme vor. Des weiteren soll das automatisierte Fahren (was kein Mensch braucht) weiter entwickelt werden sowie „smarte“ Pendlerparkplätze eingerichtet werden. Na denn.

Beispiel Sachsen:

In der Lausitz soll ein neues Helmholtz-Zentrum sowie eine Agentur für Cyber-sicherheit sowie eine Agentur für „Sprunginnovation“ errichtet werden. Da werden sich die Bergleute aber gewaltig umstellen müssen, um dort ein neues Pöstchen zu erhalten. Oder ist das gar nicht vorgesehen ?

Außerdem soll eine Außenstelle des Bundeamtes für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrollen in Weißwasser errichtet werden. (mit wie vielen neuen Arbeitsplätzen?) Ach ja: die Schienenwege und die Bundes-autobahn A 4 soll auch ausgebessert werd-en. Das soll ebenfalls Arbeitsplätze schaff-en.

Beispiel Sachsen-Anhalt

Dort soll ein sog. „Bio Economy Hub“ als Zentrum für nachhaltige Chemie entstehen. Die Bahnverbindung Cottbus-Berlin wird ausgebaut und die A13 6 spurig verbreitert. Hybrid-Fluzeugturbinen sollen in Cottbus-Senftenberg entwickelt werden und die zweifelhafte Wasserstofftechnologie soll weiterhin staatich gefördert werden. Hierüber hatten wir bereits ausführlich berichtet (zum nachlesen: hier)

Wenn Sie unseren Beitrag bis hierher gelesen haben, dann können Sie vielleicht verstehen, warum wir abschließend  folgende Aussagen unserer Minister-präsidenten mit ironisch gemeinten Spiegelstrichen versehen haben.

Wir machen beim Klimaschutz jetzt Tempo. Die Region erhält jetzt eine Perspektive für die Zeit  nach der Braunkohle.“

(MinPräs. Armin Laschet, NRW)

Jetzt haben die Menschen in der Brandenburger Lausitz endlich Klarheit wie es nach dem Kohleausstieg weitergehen soll

(Min.Präs. Dietmar Woidke)

Jetzt haben wir die Chance auf eine neue Gründerzeit. Für die Menschen in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier ist das ein wichtiges Signal

(Min.Präs. Michael Kretschmer)

Schade, dass Politiker und Politikerinnen für ihre folgenschweren grobfahrlässigen Ent-scheidungen nicht haftbar gemacht werden können.

Nach unserer Überzeugung ist es grob-fahr-lässig, das man die Verhältnismäßigkeit des Kohleausstiegs nicht in Betracht gezogen hat. Vor allem im Hinblick auf den Umbau der Energiesysteme auf Wind und Sonne und der damit verbundene riesige Flächen-verbrauch und den schädlichen Eingriffen in den Naturschutz stehen in keinem angemessenen Verhältnis zueinander. Und schon gar nicht zum Nutzen oder den Kosten.

Ein Blackout wird vielleicht auch Otto Normalverbraucher wieder aufwecken. Bis dahin darf weiterhin an die Rettung des Klimas geglaubt werden.  

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