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jetzt hat endlich die Staatsanwaltschaft das letzte Wort

Die jüngst erhobene Anklage gegen fünf Mitglieder der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Strafgesetzbuch (StGB) wirft bedeutende Fragen zur rechtlichen Bewertung von Protestformen und deren Auswirkungen auf den Rechtsstaat auf. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin legt den Beschuldigten zur Last, zwischen April 2022 und Mai 2023 Aktionen durchgeführt zu haben, die unter anderem Angriffe auf die Ölraffinerie PCK in Schwedt, den Flughafen BER und das Barberini-Museum in Potsdam umfassten. Neben dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung stehen auch Delikte wie Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung und Sachbeschädigung im Raum.

Die Anwendung von § 129 StGB, der ursprünglich zur Bekämpfung organisierter Kriminalität konzipiert wurde, auf eine Gruppe, die sich für Klimaschutz einsetzt, ist umstritten. Kritiker argumentieren, dass dadurch zivilgesellschaftliches Engagement kriminalisiert und demokratische Freiräume eingeschränkt werden. Amnesty International äußerte Besorgnis über diese Entwicklung und betonte, dass die Kriminalisierung gewaltfreien Protests im Widerspruch zur im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Versammlungsfreiheit stehe.

Die Protestaktionen der „Letzten Generation“, insbesondere Straßenblockaden, haben erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht. Beispielsweise führten Blockaden von Flughäfen zu Flugausfällen und Verspätungen, was nicht nur finanzielle Verluste für die betroffenen Unternehmen, sondern auch Unannehmlichkeiten für zahlreiche Reisende zur Folge hatte. Solche wiederholten und gezielten Störungen essentieller Infrastrukturen können auf Dauer nicht toleriert werden, da sie die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft beeinträchtigen und das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben.

Der Rechtsstaat ist verpflichtet, die Balance zwischen dem Recht auf Protest und dem Schutz der öffentlichen Ordnung zu wahren. Während friedlicher Protest ein fundamentales Recht darstellt, das es zu schützen gilt, dürfen Aktionen, die erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und die öffentliche Sicherheit gefährden, nicht unbeantwortet bleiben. Ein dauerhaftes Dulden solcher illegalen Handlungen würde den Eindruck erwecken, dass der Rechtsstaat vor rechtswidrigem Verhalten kapituliert, was seine Autorität und Glaubwürdigkeit untergraben würde.

 

Berufsaktivistin Carla Hinrichs sieht das Demonstrationsrecht bedroht

Die Sprecherin der letzten Generation, Carla Hinrichs, steht wieder mal vor Gericht. Sie hält die Anklage für nicht berechtigt und sieht das Demonstrationsrecht generell für bedroht. Die Anklage würde ausgerechnet jetzt erfolgen, so Hinrichs, wo die „Klimakrise“ eskaliert und der Faschismus unsere Welt überschattet. Hinrichs übersieht dabei gefliessentlich, das die Staatsanwaltschaft München schon seit zwei Jahren gegen sie und vier weiteren „Klimakriegern“ ermittelt. Und die Vorwürfe haben es in sich. In der 149 Seiten starken Anklageschrift wird der Gruppe u.a. vorgeworfen, einen Angriff auf die Ölpipeline in Schwedt versucht zu haben, sich auf einem Rollfeld eines Flughafens sowie auf zahlreichen Straßen festgeklebt zu haben. Sie habe die Bevölkerung auf erhebliche Weise genötigt und eingeschüchtert. Zudem soll sie auf der Online-Plattform X  Freiwillige befragt haben, ob sie auch bereit wären, für bestimmte Handlungen auch ins Gefängnis zu gehen. 2023 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Gelder der letzten Generation, weil diese damit teure Großaktionen finanziert hatte. Die Gruppe nennt sich seit Neuestem nunmehr „neue Generation.“

Generalstaatsanwaltschaft München Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung

Die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen Carla Hinrichs, Wolfgang Metzeler-Kick sowie drei weiteren Aktivisten der letzten Generation erhoben. Vorgeworfen wird den Beschuldigten u.a., das sie zahlreiche Straßenblockaden in 2022 bundesweit initiert und mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen die Verkehrsteilnehmer genötigt und eingeschüchtert hätten. Darüber hinaus wirft man den Beschuldigten einen gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr sowie einen versuchten Sabotageakt auf eine Ölpipeline zwischen Triest und Ingolstadt vor. In mehreren Bundesländern wurden im Mai 2023 durch das bayrische LKA 1,4 Mio. Euro an Spendengeldern konfisziert , da die Gruppe dieses Geld überwiegend zum Begehen von Straftaten verwendet haben soll. Dennoch verbringt die Gruppe ihre Zeit  nicht in Untersuchungshaft. Schade eigentlich.    

Unverhältnismäßigkeit der Mittel ?

Wir sind keine Juristen und können daher nicht beurteilen, ob die Tatbestandsmerkmale für eine Straftat nach § 129 Strafgegesetzbuch ausreichend zutreffen. Die Urteile sind auch noch nicht gesprochen. Möglicherweise bleibt es bei einer Bewährungsauflage. Das wäre aus unserer Sicht aber nicht angemessen. Denn das von den Klimaklebern in der Vergangenheit  immer wieder vorgetragene Argument, das der bevorstehende „Klimakollaps“ eine Art Notwehrhandlung notwendig machen würde, weil unser aller Leben auf diesem Planeten auf dem Spiel stehen würde und daher wären auch massive Blockaden  gerechtfertigt, greift nur dann, wenn es ein solches Bedrohungszenario tatsächlich gegeben hätte. 

Das ist aber nicht der Fall. Es gibt weder eine Krise des Klimas noch steht der Klimakollaps im Sinne einer Überschreitung von imaginären Kipppunkten kurz bevor. Das sind alles Phantasievorstellungen angstbesetzter Seelen. Ebenso trägt das Spurengas CO2, welches seit 25 Jahren systematisch verteufelt wird, so gut wie gar nicht zur Klimaerwärmung bei. Das ist bei 0,04 % (= 400 ppm) Anteil in der Atmosphäre auch kaum möglich.

Insofern waren die zahlreichen Blockaden und Klebeaktionen, Sachbeschädigungen und Angriffe auf Nichtbeteiligte völlig unverhältnismäßig.

Pseudo-religiöse Eiferer wir werden angeklagt, weil wir uns in der Klimakrise zusammengetan haben

Dieses Geschwurbel haben wir uns nicht ausgedacht. Die Gruppe um Carla Hinrichs schwadroniert solch einen Blödsinn und beschwert sich obendrein auch noch darüber, das sie vom Staatsapparat nach mehreren Verurteilungen in gleicher Angelegenheit nunmehr etwas unfreundlicher angefasst wird. Die Klimaklebertruppe glaubt offensichtlich, das es jederzeit so etwas wie ein Recht auf „geduldete Illegalität“ in unserem Rechtsstaat als Nebenprivileg für besonders wahrhaftige Edelprotestierer gibt. Dieser Fiktion folgt die Staatsanwaltschaft Gott sei Dank nicht.

Allzu große Hoffnungen hinsichtlich einer Verurteilung sollte man sich trotzdem nicht machen, da der Blödsinn von der menschengemachten Klimaerwärmung durch CO2 selbst von unserem höchsten Gericht als Tatsache anerkannt wurde. Wir wären daher schon glücklich, wenn das Gericht eine Straftat bejahen würde, denn dann wäre auch der medialen Öffentlichkeit klar, das es kein Recht auf geduldete Illegalität geben kann. 

Quellenhinweise:

Merkur.de vom 24.03.2025; taz.de vom 24.03.2025; Zeit.de (Zeit-Online) vom 24.03.2025; Weltexpress.info vom 25.03.2025; Spiegel.de vom 24.03.2025; Tagesschau.de vom 24.05.2025 sowie RK-Redaktion vom 14.04.2025

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