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RAG: Einigung über Bergbauschäden

seismische Erschütterungen

RAG bietet Anspruchsberechtigten Entschädigungen an

seismische Erschütterungen
Bergbaufolgen
Bergschadensschild
Bergschadensgebiet Sprockhövel, Foto: Morty, GNU-Version 1.2, CC-BY-SA.3.0, wikimedia commons
Friedrich-Heinrich-Gemälde
Bergwerk Friedrich-Heinrich i.A. (BW West),Kamp-Lintfort, Gemälde: Revierkohle
Heinrich-Robert det. Gemälde
Bergwerk Heinrich-Robert i.A. (BW Ost), Hamm-Pelkum, Gemälde: Revierkohle
PH 2 Gemälde
Bergwerk Prosper-Haniel i.A., Bottrop, Gemälde: Revierkohle
BW Lippe Gemälde
Bergwerk Westerholt i.A. (BW Lippe), Herten-Westerholt, Gemälde: Revierkohle
AV 3-7
Bergwerk Auguste-Victoria i.A., Marl, Gemälde: Reviekohle

Quellenhinweise:

Pressemitteilung der RAG vom 16.1.2020; VBHG-Nachrichten vom 13.01.2020; N-TV vom 29.11.2007 sowie RK-Redaktion vom 20.01.2020

Seit dem Bergbau betrieben wird, gibt es auch Bergsenkungsschäden. Zu den Schäden gehören Gebäudeschäden, Schäden an Verkehrsanlagen, Schäden an Vorflutern sowie Schäden an land-und forstwirtschaftlichen Nutzflächen. Durch den untertägigen Abbau von Lagerstätten wird das Hangende nach und nach freigelegt und bricht dann ein. Dadurch wird das vorher vorhandene physikalische Gleichgewicht des Gebirgskörpers beeinflusst. Infolge dessen wird die darüberliegende Gebirgsschicht in Bewegung ver-setzt. Diese Bewegungsvorgänge machen sich bis zur Tagesoberfläche bemerkbar. Der Gesetzgeber hat daher bestimmt, dass die durch den Bergbau entstandenen Berg-senkungsschäden gegenüber den Geschädigten finanziell auszugleichen sind. 

Der Gesetzgeber hat dabei ferner bestimmt, das der Eigentümer beweisplichtig ist. Er muß gegenüber der RAG nachweisen, dass es sich bei seinem Schaden um einen Bergschaden handelt. Die Verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren. Die RAG erhält pro rd. 35.000 Schadensmeldungen. Die meisten davon aus NRW. Für die Regu-lierung von Bergschäden gem. dem Bundesberggesetz hat die RAG rd.2,5 Mrd.EUR zurückgestellt und ist noch rd. 30 Jahre für die Re-gulierung zuständig.  

Im Einzugsbereich der ehem.Bergwerke Friedrich-Heinrich in Kamp-Lintfort, Heinrich-Robert in Hamm-Pelkum, Prosper-Haniel in Bottrop, Lippe (Westerholt) in Herten sowie Auguste-Victoria in Marl gab es im Zeitraum 2008 bis 2018 immer wieder Erschütt-erungen, die zu Schäden führten. Die RAG wurde  aufgrund eines Rechtsstreites mit dem Verband bergbaugeschädigter Haus-und Grundeigentümer e.V. (VBHG, Herten) gem. § 906 Abs. 2 BGB nun-mehr verpflichtet, Ausgleichszahlungen zwischen 200 bis 800 EUR pauschal  zu leisten. 

Dieser Verpflichtung wird die RAG gegenüber den Geschädigten nachkommen. Die Zahlungen richten sich dabei an den im Muster-prozess des VBHG ausgehandelten Pauschalbeträgen und werden einmalig pro Wohneinheit gezahlt. Die Zahlung ist als Abgeltung sämtlicher Beeinträchtigungen des Wohnwertes in der Vergangen-heit zu verstehen. Ansprüche, die durch Bergschäden vor 2008 ent-standen sind, gelten als verjährt. 

Entschädigungsanträge können ansonsten noch bis zum 31.12. 2020 gestellt werden. Das Online-Formular finden Sie hier:

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