auf den Strombedarf, die Stromerzeugung und die Netzplanung
Von den Medien weitgehend unbeachtet blieb bisher eine brisante Studie vom April 2020 mit dem Titel „Stromnetz 2050.“ In dieser Studie entwickelt der Netzbetreiber TransnetBW einen Netzent-wicklungsplan unter den Bedingungen der Energiewende bis 2050 und erläutert, welche Folgen die derzeitige Energiepolitik für den Versorgungsbereich Baden-Württemberg haben könnte. Der GF von TransnetBW, Michael Jesberger, teilt das Ziel der Bundesregierung, dass Deutschland bis 2050 klimaneutral sein soll.
Unter dieser Prämisse analysieren die Autoren Schorn, Meinel und Matthes, wie eine bedarfsgerechte Netzinfrastruktur aussehen müßte, damit die Energiewende gelingen kann. Diesem sportlichen Anspruch wollen sie aber nur unter der Bedingung gerecht werden, dass u.a. die Sicherstellung von Importstrom und ggf. strom-basierte Kohlenwasserstoffe von der Politik garantiert wird. An-sonsten steht der wichtige Aspekt der Versorgungssicherheit nicht im Fokus der Studie.
Unter diesen einschränkenden Bedingungen betrachtet die Studie die Weiterentwicklung des Energiemarktes, insbesondere die mögliche Entwicklung in Haushalten und in der Industrie, im Bereich der Wärmenachfrage und der Trassenentwicklung. Obschon sich der von TransnetBW gesponserte Lobby-Verein „Forum für Zukunftsenergien e.V.“ für einen weiteren Ausbau regnerativer Energieträger ausspricht, so wird doch erstmalig auch auf die Gefahren der Netzstabilität hingewiesen, die z.B. durch einen Blackout entstehen können.
Zielprojektion Klimaneutralität
Ein Feuerwerk der Vernunft ?
Die Verfasser der Studie geben vor, vom Ende aus gedacht zu haben. Die Studienergebnisse zeigten aufgrund einer kon-kreten Konfrontation mit unterschiedlichen Auffassungen daher eine Robustheit, wie sie in den bisherigen 10-Jahres-Planungen nicht zu finden waren, so das Eigenlob der Verfass-er.
Wer diese Aussage allerdings in dem Sinne fehlinterpretiert, die Netzbetreiber haben tatsächlich die Folgen einer 100 % tigen CO2-freien Wirtschaft und Stromversorgung kritisch reflektiert, der wird enttäuscht werden.
Es wird zwar dargelegt, welche Folgen die geplante Sektorenkopplung auf die Nachfrage hat. Auch wird ausführlich erläutert, warum die installierte Leistung von Windkraftanlagen verdreichfacht und warum grüner Wasserstoff importiert werden muß und das man zur Absicherung von Lastschwankungen mehr Gaskraftwerke benötigt. All dies ist aber nicht neu.
Und man räumt sogar ein, dass bei einem weiteren Zubau von regenerativen Energieträgern ab 2022 nicht mehr die Stromversorgungssicherheit rund um die Uhr gewährleisten könnte. Soweit bis 2030 weitere 13 GW an Kohlestrom vom Netz gehen sollten, würde die Importkapazitäten von rd. 18,5 GW nicht mehr ausreichen.
Letzteres ist wenigstens eine ehrliche Erkenntnis. Aber welche Konsequenzen haben die Autoren daraus gezogen? Antwort: keine. Sie haben die Frage nach der Versorgungssicherheit bewußt nicht beantwortet, um die Energiewendepolitik nicht zu kontakarieren und sie haben auch nicht die Frage beantwortet, ob die ausländischen Stromlieferanten bereit und in der Lage sind, unseren Versorgungsbedarf jederzeit decken zu können. Von den weiteren Kosten für den Bau von großen HGÜ-Gleichstromtrassen ganz zu schweigen. Auch ohne diese zusätzlichen Belastungen wird die EEG-Umlage von 2,4 Ct/kWh (in 2010) auf 8,0 Ct/kWh in 2021 nach Berechnungen der Bundesnetzagentur (siehe oben..) steigen.
Konfrontative Robustheit sieht unserer Ansicht nach anders aus. Die hätte nämlich die Frage, was passiert, wenn die Energiewende scheitert, mit berücksichtigen müssen. Aber das halten Leute wie Dr. Matthes, der Beirat dieser Studie, kaum aus. Schließlich ist er als Vertreter des Öko-Instituts Nutznießer der Energiepolitik. Da kann allzu viel Selbstkritik nur schaden…
Quellenhinweise:
Schorn, Christian, Lotze, Jonas u.a.: Stromnetz 2050, TransetBW GmbH, Stutt-gart 2020, 86 Seiten; ET-News.de vom 21.04.2020; Verband für Energie-und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg (Vfew-bw.de) ohne Datum; Energie.de vom 28.04.2020; topagrar.com vom 24.04. 2020, e-Mail-Stellungnahme von Dr. Ulrich Schrader, Kooperationszentrum Energie-sicherheit, IHK-Halle, vom 08.06.2020 sowie RK-Redaktion vom 14.07.2020