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Das kürzlich verabschiedete Wärmeplanungsgesetz (WPG) zielt darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland nachhaltiger zu gestalten und die Dekarbonisierung ohne kommunale Beteiligung   voranzutreiben. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Transformation des bestehenden Gasverteilnetzes hin zu einer „klimafreundlichen“ Infrastruktur. Doch bei genauerer Betrachtung offenbaren sich erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit dieser Pläne, insbesondere hinsichtlich der Integration von grünem Wasserstoff als Ersatz für fossiles Erdgas.

                      Fehlende Verbindlichkeit und Planungssicherheit

Ein wesentliches Problem des WPG ist das Fehlen verbindlicher Fahrpläne für die Umstellung der lokalen Gasnetze auf grünen Wasserstoff. Ohne solche Fahrpläne ist eine verlässliche Wärmeplanung mit Wasserstoff für Haushalte nicht verantwortbar. Der lokale Gasverteilnetzbetreiber müsste in einem solchen Fahrplan die hohen Anforderungen des Gebäudeenergie-gesetzes (GEG) erfüllen und zusichern, dass er die Mehrkosten für notwendige Umbauten am Heizsystem der Gebäudeeigentümer übernimmt, sollte die Wasserstoffversorgung scheitern. Und sie wird scheitern, weil der Strom für die Produktion von grünem Wasserstoff bekanntermaßen von Windkraftanlagen produziert werden soll. Die stehen in Flautezeiten, also an mehreren Tagen im Monat, jedoch immer wieder still. Und was dann ? Springen dann die Kohlekraftwerke aus Polen oder die AKW´s  aus Frank-reich ein? Billig wird auch das nicht. 

                        Unklare Zeitpläne und regulatorische Unsicherheiten

Größere Städte sind verpflichtet, ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 vorzulegen, während andere Gemeinden bis Mitte 2028 Zeit haben. Die Netzbetreiber können jedoch die erforderlichen Fahrpläne zur Umstellung der Gasnetze derzeit nicht erstellen, da die regulatorischen Vorschriften für Gas- und Wasserstoffnetze noch nicht aktualisiert wurden und eine tatsächliche Lieferung von Wasserstoff nicht sichergestellt ist. Realistisch betrachtet werden diese Fahrpläne nicht rechtzeitig vorliegen, was die gesamte Planungssicherheit untergräbt.

                  Wirtschaftliche Untragbarkeit von grünem Wasserstoff

Ein weiterer kritischer Punkt ist die wirtschaftliche Machbarkeit des Einsatzes von grünem Wasserstoff als Ersatz für Erdgas. Die Produktion von grünem Wasserstoff ist mit hohen Kosten verbunden, und es ist unwahrscheinlich, dass er in absehbarer Zeit in ausreichenden Mengen und zu wettbewerbsfähigen Preisen für die flächendeckende Wärmeversorgung verfügbar sein wird. Zudem ist der Energieaufwand für die Herstellung von Wasserstoff beträchtlich, was die Effizienz der gesamten Energieversorgung infrage stellt. Rund 70 % der eingesetzten Energie gehen bei der Spaltung von Wasser und Sauerstoff über die Elektrolyse wieder verloren. Dann kommen noch einmal 10 % an Verlust hinzu, wenn der grüne Wasserstoff über Pipelines weiter transportiert wird.   Diese Faktoren machen den Einsatz von grünem Wasserstoff für die Wärmeversorgung von Haushalten wirt-schaftlich völlig unattraktiv.    

 

Investoren stehen nicht Schlange

die geplante Vernichtung

der Gas-Infrastruktur ist keine gute Idee

Angesichts dieser Herausforderungen besteht die durchaus realistische Gefahr, das die bestehenden Gasverteilnetze nicht transformiert, sondern das in diese de-investiert wird. Mit anderen Worten: sie werden sich selbst überlassen, wenn der Staat die völlig unnötige Transformation nicht wieder mit Mrd. Steuergeldern subventioniert.

 

Das hieße im Klartext, das der Steuerzahler und die Steuerzahlerin den kompletten neuen Netzausbau zwecks Umwandlung und Einspeisung von Windkraft-und Solarstrom über weite Strecken, die Offshore-und weitestgehendst auch die Oneshore-Windkraftparks, den Neubau von Wasserstoffleitungen, die Umwandlung der bestehenden Gaskraftwerke, die energetische Sanierung der meisten Häuser sowie die E-Mobilität über Subventionen bezahlen müßte und es bisher auch schon tut. 

Kein Wunder, warum das Geld  für wichtigere Infrastrukturmaßnahmen an allen Ecken und Kanten fehlt. Das WPG gibt im Übrigen auch keine Auskunft darüber, wie die Transformation der Gasinfrastruktur durch die Kommunen finanziert werden soll. 

Ein Heer von Beratungsfirmen soll mit einem 500-Millionen-Programm geködert werden, um die fixe Idee einer grünen Gasinfrastruktur planerisch umzusetzen. Die Bürger und Bürgerinnen werden an diesen Planungen nicht beteiligt.  Beispiel Mannheim: In der rd. 320.000 Einwohner zählenden Stadt sollen nach der Wärmeplanungsphase für 24.000 Haushalte das preiswerte  Erdgasangebot eingestellt werden. 56.000 weitere Einwohner sollen gezwungen werden, ihre Gasversorgungsanlage auszutauschen. Woher diese Bürger das Geld nehmen sollen, steht in den Sternen. 

Und dann wären da noch die fehlenden Investoren, die die bestehenen Gaskraftwerke umbauen und rd. 60 neue wasserstofffähige Gaskraftwerke bauen müssen. Ohnen Planungssicherheit und hoher Subventionszusagen werden die aber wahrscheinlich keinen Finger krumm machen. 

Davon ließ sich der ehemalige Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) aber nicht irritieren. Er hält die Transformationspläne nach wie vor für eil-bedürftig. 

Gefördert werden zunächst rd. 10 GW an neuen Gaskraftwerken und weitere 500 MW an reinen Wasserstoff-Gaskraftwerken. Die ersten neuen Gaskraftwerke sollen 2030 in Betrieb gehen. Das Bundeswirtschafts-ministerium beziffert die Förderkosten auf rd. 17 Mrd. Euro. Und das ist bestimmt noch lange nicht das Ende der Fahnenstange.     

Bleibt abschließend die Frage, warum die bestehenden Erdgas-und Kohlekraftwerke nicht mit einer modernen CCS-Abscheidetechnik für das angeblich so gefährliche CO2 ausgestattet werden ? Das würde den Ideologen und Klimaalarmisten entgegenkommen, würde die Versorgungssichereit unterbrechungsfrei  sicherstellen und wesentlich weniger kosten. 

wir sagen
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Quellenhinweise: 

Rheinische Post-Online (RP-online.de) vom 03.12.2024; achgut.com vom 21.12.2024; diebasis-partei.de vom 13.01.2025; BM für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (bmwsb.bund.de) vom 15.06.2023 und 21.07.2023 ; Eike.de vom 21.12.2024 sowie RK-Redaktion vom 14.03.2025  

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